Die SPÖ verlangt von der österreichischen Regierung, auf EU-Ebene eine Klage gegen Ungarn wegen dessen restriktiver Asylpolitik einzuleiten. Diese soll gegen Unionsrecht verstoßen und Staaten wie Österreich überproportional belasten.
Ungarns Asylpolitik im Fokus
Zur Untermauerung dieser Forderung wurde ein Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Ralph Janik in Auftrag gegeben, das die Meinung der SPÖ bestätigt. Das Gutachten, das der APA vorliegt, zeigt mehrere Punkte auf, in denen Ungarns Praxis europäischem Recht widerspricht. Im Kern geht es darum, dass Ungarn unter Premier Viktor Orban Asylanträge nicht annimmt und im Rahmen des Dublin-Abkommens nicht kooperiert. Dieses Abkommen legt fest, dass jener EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, in dem der Asylwerber erstmals registriert wurde.
Ungleichgewicht bei Asylanträgen
Im vergangenen Jahr wurden in Ungarn nur 30 Erstanträge angenommen, während es in Österreich 43.500 waren. Laut dem Gutachten ist es auf ungarischem Boden „de facto unmöglich“, Asylanträge zu stellen. Janik erklärt: „Damit widerspricht Budapest EU-Recht.“ Zudem würden in Ungarn kaum Flüchtlinge registriert, weshalb sie nicht, wie im Dublin-Abkommen vorgesehen, rücküberstellt werden können. Besonders bemerkenswert ist dies, da Ungarn über eine EU-Außengrenze verfügt und somit viele Erstregistrierungen zu erwarten wären.
Diplomatische Verstimmungen garantiert
Janik erkennt mehrere Möglichkeiten für Österreich. Die Regierung könnte bei der EU ein Vertragsverletzungsverfahren anregen, um diplomatische Verstimmungen zu vermeiden. Alternativ könnte Österreich selbst ein solches Verfahren einleiten, ähnlich wie bei der Klage gegen Deutschland bezüglich der Pkw-Maut. Eine dritte Option wäre eine Staatenbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Fazit und Ausblick
Die SPÖ setzt sich für eine strengere Kontrolle der ungarischen Asylpolitik ein. Ob die Regierung diesem Ansinnen folgen wird, bleibt abzuwarten. Die Optionen sind vielfältig, doch das Ziel bleibt klar: die Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen.