Was das für Durchschnittsverdiener bedeutet, erklärt Michael Hammerl vom Kurier sehr anschaulich in seinem Artikel.
Abschaffung der kalten Progression
Ab 2025 werden Steuerzahler um rund zwei Milliarden Euro entlastet, da die kalte Progression abgeschafft wurde. Die Steuerstufen, außer dem Spitzensteuersatz, werden um vier Prozent angehoben, wodurch die ersten 13.308 Euro Lohn steuerfrei sind. Das flexible Drittel, etwa 651 Millionen Euro, soll Alleinerziehern, Kleinverdienern und Pendlern zugutekommen.
Wie stark profitieren Arbeitnehmer?
Ein Angestellter mit einem Bruttolohn von 4.150 Euro monatlich hat im Jahr 2025 459 Euro mehr zur Verfügung. Diese Summe setzt sich aus der Anhebung der Tarifstufen, dem erhöhten Verkehrsabsetzbetrag und höheren Tages- sowie Kostenersätzen für Dienstreisen zusammen. Im Außendienst beträgt die Entlastung sogar 911 Euro.
Was bedeutet das für Selbstständige?
Ein Selbstständiger mit einem Umsatz von 50.000 Euro wird 2025 um 2.813 Euro entlastet. Durch die Anhebung der Keinunternehmergrenze auf 55.000 Euro stehen ihm 2.635 Euro mehr zur Verfügung. Dazu kommen 178 Euro durch die angehobenen Tarifstufen.
Zwei Milliarden Entlastung
Die Abschaffung der Kalten Progression wird die Menschen im kommenden Jahr um knapp zwei Milliarden Euro entlasten. „Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern – den Menschen bleibt mehr Netto vom Brutto“, erklärt die Nationalratsabgeordnete Corinna Scharzenberger (ÖVP). Alle Steuerstufen – außer dem Höchststeuersatz von 55 Prozent bei Einkommen ab einer Million Euro – werden um knapp vier Prozent angehoben. Die neuen Tarifstufen ab 2025 sind: 13.308 Euro (erste Tarifstufe), 21.617 Euro (zweite Tarifstufe), 35.836 Euro (dritte Tarifstufe), 69.166 Euro (vierte Tarifstufe) und 103.072 Euro (fünfte Tarifstufe).