Die Volksanwaltschaft ist nach dem Wechsel von Volksanwalt Werner Amon in die steirische Landesregierung wieder komplett. Der Nationalrat wählte gestern auf Basis eines Vorschlags des Hauptausschusses ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz mit breiter Mehrheit zu dessen Nachfolgerin. Schwarz gehört dem Nationalrat seit 2017 an, zuvor war sie als ORF-Journalistin tätig. Die aktuelle Funktionsperiode der Volksanwaltschaft läuft noch bis Mitte 2025. Schwarz bildet nun ein Trio, gemeinsam mit den amtierenden Volksanwälten Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz. Die Wahl erfolgte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.
Die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer zeigte sich überzeugt, dass Schwarz eine gute Volksanwältin sein wird. Für diese Position brauche es eigenständiges Denken, Unbeirrbarkeit und Hartnäckigkeit. Außerdem wertete es Maurer ausdrücklich als positiv, dass wieder eine Frau in die Volksanwaltschaft einzieht.
NEOS äußern Bedenken
Kritisch äußerte sich Maurer allerdings zum Bestellmodus für Volksanwälte an sich und teilte in diesem Zusammenhang die Bedenken von NEOS-Abgeordneter Stephanie Krisper. „Ich glaube auch, dass es gut wäre, den Modus zu ändern“, sagte sie. Schließlich sei die Volksanwaltschaft die zentrale Menschenrechtsstelle in Österreich und ihre Unabhängigkeit daher besonders bedeutsam.
Mit dem „völlig intransparenten Bestellmodus“ begründete Krisper auch die Ablehnung von Schwarz durch ihre Fraktion. Die Entscheidung für Schwarz sei „hinter verschlossenen Türen“ gefallen, es habe weder eine öffentliche Ausschreibung noch eine Suche nach der besten Kandidaten gegeben, beklagte sie. Damit habe die ÖVP den für die Volksanwaltschaft wichtigen Grundsatz der Unabhängigkeit missachtet. Diese Art der Bestellung werde auch international kritisch gesehen und schade der öffentlichen Wahrnehmung der Volksanwaltschaft.
Seitens der SPÖ ersuchte Abgeordneter Rudolf Silvan Schwarz, ihr Wissen und ihre Kraft den Bürger unparteiisch zur Verfügung zu stellen. Die SPÖ unterstütze den Vorschlag der ÖVP, betonte er. Ausdrücklich lobte Silvan auch den scheidenden Volksanwalt Werner Amon: Dieser habe bewiesen, dass auch ein ehemaliger ÖVP-Generalsekretär ein unabhängiger Volksanwalt sein könne.
Wahl der Rechnungshofspitze mit Zweidrittelmehrheit
Endgültig grünes Licht gab der Nationalrat außerdem für ergänzende Gesetzesänderungen zur gestern verabschiedeten Parteiengesetz-Novelle. Konkret geht es dabei um die künftige Wahl des Rechnungshofpräsidenten mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, wobei der Wahl eine Ausschreibung sowie ein medienöffentliches Hearing im Hauptausschuss vorangehen soll. Zudem werden Bund, Länder und Gemeinden verfassungsgesetzlich dazu verpflichtet, alle ab Jänner 2023 in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen zu veröffentlichen, wenn dem nicht besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte entgegenstehen. Auch die Möglichkeit der Parlamentsklubs, den Rechnungshof mit Sonderprüfungen zu beauftragen, wird mit dem aus einer Änderung der Bundesverfassung und einer Geschäftsordnungs-Novelle bestehenden Gesetzespaket erweitert.