Seit dem letzten Jahr untersucht der Ibiza-Untersuchungsausschuss Zusammenhänge über eine mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung. Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS) brachten das Verlangen für den Ibiza-Untersuchungsausschuss ein. Nun ist der Ausschuss um eine weitere Episode bereichert worden.
ÖVP attackiert SPÖ
„Der Ibiza-U-Ausschuss offenbart, dass die SPÖ sich wieder einmal über jede Klassifizierung von vertraulichen Akten hinwegsetzt. Kaum wurden die Chat-Protokolle der Regierungsvertreter von Justizministerin-Stellvertreter Werner Kogler geliefert, kam es schon zu Informationsweitergaben, die strafrechtlich relevant sind“, so Wolfgang Gerstl, Fraktionsführer der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss.
„Wir reden hier von einer Klassifizierung in Stufe 3 – schon Informationen, wie viele Chats in den Unterlagen zu finden sind und ob geschwärzt wurde, unterliegen strengen Geheimhaltungsregeln. Die Sicherheitsstufe hat das Justizministerium nach klaren gesetzlichen Vorgaben zu vergeben. Das hat jeder so lange zu akzeptieren, bis nach einem klaren Procedere eine andere Stufe festgelegt wird – auch die SPÖ und Jan Krainer“, so der Verfassungssprecher der ÖVP Gerstl.
Welche Hintergründe und Motive für diese verbale Äußerung vorliegen, kann an dieser Stelle nur spekuliert werden.
Neue Einstufung der an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelten Chats
Wien (OTS) – Mit Schreiben vom 3. März 2021, wurden die abstrakt relevanten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und (seinerzeitigem) Vizekanzler Heinz-Christian Strache in schriftlicher Form dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Sie wurden dabei von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft übereinstimmend mit der Stufe 3 klassifiziert.
Im Zuge der Vorlage der Unterlagen ist es erforderlich, die Gründe der Klassifizierung bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe ist auf Grund eines Versehens der übermittelnden Behörde bedauerlicherweise unterblieben. Diesen Umstand hat die Sektion V des Bundesministeriums für Justiz zum Anlass genommen selbst eine Sichtung durchzuführen.
Diese Prüfung führte zum Ergebnis, dass die Preisgabe der in den Unterlagen enthaltenen Informationen nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen würde.
Die Klassifizierung der Unterlagen wurde daher auf Stufe 1 („Eingeschränkt“) neu eingestuft. Die Chats wurden heute Nachmittag, 5.3.2021, dem Parlament vorgelegt.