Paukenschlag: Gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wurde eine Anzeige wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss eingebracht. Der Grund laut den Fraktionsführern von SPÖ, NEOS und FPÖ lautet, dass es eine Diskrepanz zwischen den Aussagen des Finanzministers bei seiner Befragung am 25. Juni des vergangenen Jahres und diversen an die Öffentlichkeit gelangten Chatnachrichten gibt. Gemeint sind die Chatnachrichten zwischen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann.
Für Gernot Blümel gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Bis dato gab es keine Stellungnahme vom Finanzminister auf der Seite des Finanzministeriums.
FPÖ U-Ausschuss-Fraktionsvorsitzender Christian Hafenecker gegenüber der „Fass ohne Boden“-Redaktion: „Die ÖVP macht unter Druck immer mehr Fehler, wie man auch bei Blümel sieht. Das Konstrukt von Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme steht kurz vor dem Zusammenbruch und das ist gut so.“
Krisper stellte Blümel unangenehme Fragen im U-Ausschuss
Bei der Befragung im vergangenen Jahr stellte NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper die Frage, ob jemals Vertreter der Novomatic an ihn herangetreten seien und dabei Spenden in Aussicht gestellt wurden. Und diese Frage dürfte der Anlassgrund für die Anzeige sein. Im Protokoll heißt es im Wortlaut: „Nicht, dass ich mich erinnern könnte.“ Auf Nachfrage, ob er ausschließen könne, dass Spenden ein Thema waren, antwortete Blümel: „Ich kann für mich ausschließen, dass ich mich erinnern kann, dass das ein Thema war, ja.“
Blümel selbst relativierte im Zuge der Befragung seine Aussage: „Ehrlicherweise kann ich das nicht ausschließen, dass jemals jemand etwas angeboten hat. Ich war aber auch nicht für diese Themen zuständig und ich könnte mich auch nicht erinnern, dass es solche gegeben hat.“
Laut den Oppositionsparteien habe Blümel darüber hinaus auch verschwiegen, dass er mit Neumann zumindest seit 2012 in regelmäßigem Kontakt stehe. Und auch rund um die Besetzung des Aufsichtsrates der Casinos Austria AG 2018 im Sinne einer „österreichischen Lösung“ sowie in Hinblick auf den möglichen Erwerb von Anteilen der Sazka Group an der Casinos Austria in regelmäßigem Austausch mit Neumann stand.
Falschaussage bei U-Ausschuss: Bis zu drei Jahre Haft
Für eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates drohen gemäß §288 StGB Strafgesetzbuch wie bei einer Falschaussage vor Gericht bis zu drei Jahre Haft.
Auszug aus dem Kommunique
„Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurde Ihrer Wahrnehmung nach jemals von der Novomatic an Vorfeldorganisationen der ÖVP – wie dem ÖAAB, der JVP –, oder dem Alois-Mock-Institut gespendet?
Mag. Gernot Blümel, MBA (erheitert): Die ÖVP ist groß, es gibt viele verschiedene
Organisationseinheiten. Ich weiß nicht, welche davon von wem wann wie viel gespendet bekommen hat. Ich gehe davon aus, dass sich das auch alles korrekt in den Rechenschaftsberichten wiederfindet, so wie es notwendig ist.“