Justizministerin Alma Zadić empfing heute, Montag, Experten aus den Bereichen des Verfassungsrechts, des Strafrechts und der Praxis im Justizministerium, um über das Verhältnis von Amtshilfe und Korruptionsermittlungen zu diskutieren. Anlass für das Fachgespräch war die im Begutachtungsverfahren kritisierte Bestimmung der Strafprozessordnung zur Amtshilfe.
„Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Experten, die am heutigen Fachgespräch teilgenommen haben. Die Diskussion war sehr konstruktiv und ergebnisorientiert. Das Gespräch heute war wichtig, weil im direkten Austausch die besten Lösungen erarbeitet werden können. Obwohl die Rechtslage komplexer ist als oftmals dargestellt konnten wir einige gemeinsame Linien finden. Wir werden nun die Begutachtung abwarten, um alle Stellungnahmen in die Umarbeitung des Entwurfs einfließen zu lassen“ so Zadić nach dem Fachgespräch.
„Die im Vorfeld geäußerte Kritik, dass einige Punkte die Korruptionsermittlungen einschränken könnten, wird von mir jedenfalls aufgegriffen werden. Daher werden wir nach der Begutachtung entsprechende Änderungen am Entwurf vornehmen und jedenfalls vor Einbringung der Regierungsvorlage die Experten damit befassen“, so Zadić.
„Ein zentrales Ziel meiner Amtsperiode als Justizministerin ist es, die Korruptionsbekämpfung sowie die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken. Daher freut es mich, dass wir in diesem Sinne heute diskutieren konnten. Ich werde sicherstellen, dass die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung immer auch diesem Ziel dienen“, so Zadić abschließend.
Sie ist wenigstens vom Fach, sei ihr zu Gute gehalten.
Leider habe ich mittlerweile schon ein Problem, Politikern überhaupt etwas zu glauben.
Wäre natürlich endlich ein Lichtblick am dunklen Horizont, denn für mich ist die Rechtsstaatlichkeit
eigentlich die Basis unsers ganzen Zusammenlebens.
Ob sie mittlerweile schon zu umfangreich ist, sei dahin gestellt aber
was sich aktuell diesbezüglich abspielt, ist mehr als grausam und bereits weit weit weg von
„Rechtsstaatlichkeit einer demokratischen Republik“ und da sind alle 3 Teile gemeint.
Aber was red ich von Rechtsstaatlichkeit wenn in Tagen wie diesen, selbst woke Apa-Journies meinen
sie seinen Juristen und könnten Sinnerfassend ein VGW-Urteil interpretieren 😉
Passend zum besagten Urteil: https://www.fob.rocks/corona-demo-apa-faktenchecker-kritisieren-unabhaengigen-richter/