Wien (PK) – Mit einer breiten Palette von Themen befasste sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats im zweiten Teil seiner Sitzung am 17.10. Basis für die Diskussion bildeten Anträge der Oppositionsparteien, von denen jedoch keiner die Billigung der Ausschussmehrheit fand. In Bezug auf einige Anliegen zeigten sich ÖVP und FPÖ jedoch gesprächsbereit. Ein roter Faden, der sich durch die Initiativen der Opposition zieht, ist die Forderung nach mehr Transparenz, etwa bei der Regierungsarbeit und bei der Bestellung von VerwaltungsrichterInnen.
NR-Abg. Dr. Peter Wittmann, SPÖ, brachte im Namen seiner Partei einen Gesetzesantrag ein, er durchaus spannende Punkte enthält. Vor allem dann, wenn dieses Gesetz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Landtagen, Stadträten und Gemeinden Anwendung finden würde. Ob die Wiener SPÖ dieses Gesetz bejubeln könnte? Spekulativ wäre, ob dann Transparenz in die Engagements von Politikern bei diversen Vereinen einfließen könnte, repräsentationsnotwendige, weltweite Ballbesuche veröffentlicht werden müssen oder die bilaterale Pflege fördernden Besuche eines südeuropäischen Staates. Auch müssten Expertiesen, und damit vor allem Gutachten über Immobilienwerte, zur öffentlichen Einsicht gebracht werden.
Hier die wesentlichen Paragrafen des geforderten Gesetzes:
§ 5. (1) Die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Bundesregierung veröffentlichen alle von ihnen eingeholten Gutachten, Expertisen und sonst für die
Öffentlichkeit interessanten Dokumente im Sinne eines transparenten Verwaltungs- und Regierungshandelns (Open Government). Zur besseren Übersichtlichkeit sind diese ebenfalls zentral auf der Homepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen.
(2) Eine solche Veröffentlichung hat zu unterbleiben, wenn dadurch schwerwiegende Interessen der Republik Österreich gefährdet werden. Auf der Homepage ist in diesem Fall der Titel des Dokuments und die Begründung für die Nichtveröffentlichung darzustellen.
§ 6. Die einzelnen Bundesminister veröffentlichen im Sinne eines transparenten Verwaltungs- und Regierungshandelns ihre dienstlichen Termine, wobei bei Terminen mit Lobbyisten dazustellen ist, welches Unternehmen bzw. welche Einrichtung dieser Lobbyist vertritt.
§ 7. (1) Gastgeschenke, die Bundesminister insbesondere im Zusammenhang mit Auslandsdienstreisen erhalten und deren Darstellung im Interesse der Republik Österreich
liegt, sind mit Abbildung auf der Homepage des Bundeskanzleramtes darzustellen, wobei allenfalls ein Hinweis darauf zu geben ist, wo die Öffentlichkeit diese Gegenstände besichtigen kann.
(2) Gastgeschenke, die von besonderer politischer Bedeutung sind, sind in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten bzw. Museen auszustellen.
Allgemeiner Teil
Dieses Bundesgesetz folgt sowohl internationalen Beispielen wie auch Empfehlungen von GRECO und ist ein Teilbeitrag für eine Politik des Open Government.
Durch transparentes Verhalten der einzelnen Mitglieder der Bundesregierung sowie der Bundesregierung als Kollegialorgan soll das Vertrauen in die Politik insgesamt durch verstärkte Transparenz, wie dies beispielsweise bei den gesetzgebenden Organen auf Bundesebene schon üblich ist, gestärkt werden.