In der Vergangenheit mussten hochwirksame Schmerzmittel, die der Suchtgiftverordnung unterliegen, nach ärztlicher Verschreibung bestellt werden. Dies führte oft zu schmerzhaften Verzögerungen für Patienten.
Schnelle Hilfe
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) betont: „Die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen hat höchste Priorität.“ Mit der neuen Regelung sollen diese unnötigen Wartezeiten vermieden werden.
Finanzielle Unterstützung
Die Sozialversicherung übernimmt die Kosten für die Medikamentenbevorratung nicht. Daher stellt das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereit. Diese Mittel sollen die Zusatzkosten für Einrichtungen der Palliativversorgung abdecken. „Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung“, so Rauch.
Schmerzmittel schnell verfügbar
Rund 1.800 Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie Pflegeheime in Österreich profitieren von dieser Maßnahme. Sie können nun die am häufigsten benötigten Medikamente patientenunabhängig bevorraten. Dies ist besonders an Wochenenden und Feiertagen wichtig, wenn die Verfügbarkeit von Schmerzmitteln entscheidend ist.
Hospiz Österreich
Die Abwicklung des Projekts erfolgt durch HOSPIZ ÖSTERREICH, den Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen.
Barbara Schwarz, Präsidentin des Verbandes, erklärt: „Die Bevorratung dieser Medikamente in den Institutionen bringt für viele Menschen eine Erleichterung auf ihrem letzten Weg.“ Einrichtungen können ab Herbst ihre Rechnungen über eine Einreichplattform hochladen und erhalten die Kosten rückerstattet.