Jänner 2016: „United Capital PLC“-Rechtsanwalt schreibt bulgarischen Finanzaufsicht
Nachdem der Deal nicht über die Bühne gegangen ist, wollte man die acht Millionen Euro wieder juristisch einfordern. Als erste Maßnahme schrieb ein prominenter Rechtsanwalt im Auftrag des „bulgarischen Geschäftsmanns“ mit Sitz im 1. Bezirk der bulgarischen Finanzaufsicht „Financial Supervision Commission“ (= FSC). Er wollte in Erfahrung bringen, ob der Kauf des bulgarischen Pensionsfonds überhaupt zustande hätte kommen können.
Verständlich, denn 2013 äußerte sich der Chef der bulgarischen Finanzaufsicht Stoyan Mavrodiev in einem Interview zum Kauf sehr kritisch: „Wir werden keine Kompromisse bei der Qualität des Investors machen, wir werden uns ganz genau die Einkommensquellen von United Capital anschauen, die Legitimität ihrer Fonds, ihre Erfahrung und die tatsächliche Eigentümerstruktur. Es könnte für das gesamte Finanzsystem hier gefährlich sein, wenn wir ein Verkaufsgeschäft genehmigen, ohne zu wissen, wer wirklich der Eigentümer dieses Unternehmens ist.“
Februar 2016: Antwort der bulgarischen Finanzaufsicht FSC
Und es sollte sich herausstellen, dass der Chef der bulgarischen Finanzaufsicht ein gutes Gefühl hatte. Das Schreiben ist eindeutig und unmissverständlich (Faksimile befinden sich am Ende von der Enthüllung). Die nachfolgende Passage erörtert, dass die „United Capital PLC“ niemals grünes Licht für einen Kauf von der bulgarischen Finanzaufsicht erhalten hätte:
„We have explicitly advised VIG that an investor having the profile of United Capital PLC does not meet the above criteria due to the fact that it is an offshore company with unclear structure of its ownership and small registered capital.“
Doch warum hatte man dann überhaupt Ambitionen, den Pensionsfonds zu kaufen?
März 2016 – April 2017: Korrespondenz der Anwälte – UC PLC gegen VIG
So versuchte der prominente Anwalt 2016 das Angeld der „UC PLC“ zurückzuholen:
„Das in Vertragspunkt 3.2.1 vorgesehene Angeld in Höhe von EUR 8.000.000,00 wurde von der United Capital PLC geleistet und hat „United Capital PLC“ bereits in der Vergangenheit die Rückzahlung verlangt. Bislang hat TBIH nach der Auskunft unserer Mandantin die Refundierung unter Berufung auf rein rechtliche Erwägungen abgelehnt, weil ihr dieser Betrag gemäß Vertrag zustehen würde.“
Und der Rechtsanwalt argumentiert in seinem Schreiben auch, warum ein Kauf hätte nie stattfinden können: „Die FSC bestätigt darin den zuvor dargestellten Sachverhalt und vor allem, dass (i) sowohl vor dem Vertragsschluss am 15.7.2013 als auch danach offizielle Treffen und Telefongespräche zwischen Vertretern der „VIG“ und der FSC stattgefunden haben, und dass darüber hinaus (ii) FSC in diesen Gesprächen gegenüber „VIG“ klar darauf hingewiesen hat, dass United Capital PLC nicht die Voraussetzungen erfüllt, die ein Käufer erfüllen müsste und daher nicht akzeptiert werden würde.“
Doch die „VIG“ zeigte sich unbeeindruckt vom Anwalt der „UC PLC“ und hält wiederum in einer Antwort fest: „Unsere Mandantinnen können den Inhalt Ihres Schreibens nicht nachvollziehen. Es liegt kein Umstand vor, der „United Capital PLC“ zu einer Anfechtung des Aktienkaufvertrags wegen listiger Irreführung oder zur Rückforderung des vereinbarten und gezahlten Angelds auf anderer Grundlage berechtigen würde.“
VIG Stellungnahme gegenüber Fass ohne Boden
Gegenüber Fass ohne Boden bestätigt der Pressesprecher der „VIG“ die damaligen Verkaufsabsichten: „Es hat damals Bestrebungen gegeben, die ‚Doverie‘ zu verkaufen, weil es eben ein Pensionsfonds war, und wir uns nur auf Versicherungsgeschäft fokussierten. Es passte nicht zum Portfolio. Das hat sich aber geändert. Mittlerweile gibt es keine Tendenzen, im Gegenteil, wir führen nun dies als Konzern mit ‚Vienna Insurance Group‘, und sind froh und glücklich über diese Gesellschaft, die eine tolle Entwicklung hat.“ Darüber hinaus erörtert der Pressesprecher der „VIG“ in einem Telefonat mit „Fass ohne Boden“, dass die „VIG“ ihre Anteile nicht mehr verkaufen möchte. Diese Entscheidung ist bis heute aufrecht.
Zusätzlich wollte die Redaktion von der „VIG“ in Erfahrung bringen, ob es nach dem Übernahmeversuch im Jahr 2013 noch weitere geschäftliche Beziehungen mit den Zeichnungsberechtigten der „United Capital PLC“ gegeben hat, geschweige davon mit den Gesellschaftern.
In der schriftlichen Beantwortung hält der Pressesprecher der VIG lediglich fest: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen und können wir keine Angaben zu wirtschaftlichen Beziehungen von Personen geben.“ Auf die Frage, ob es eine Rückerstattung gegeben hat.
Der Pressesprecher der VIG abschließend: „Die von Ihnen im zitierten Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei […] vorgebrachten Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen. Es wurden von keiner Seite weitere rechtliche Schritte verfolgt und auch keinerlei Zahlungen, Rückzahlungen getätigt.“ Mit anderen Worten: es floss kein Kickback. Aber die Frage, warum überhaupt der Versuch einer Übernahme des bulgarischen Pensionsfonds unternommen wurde, ist nach wie vor ungeklärt.
Drei Versuche nur zum Schein? Fazit und sämtliche Dokumente. Zum Weiterlesen drücke den grünen Pfeil.
Zu feige um die Namen zu nennen. Wieso?
Medienrecht in Österreich.