Wer sich an die Verordnung nicht hält, dem drohen Strafen in Höhe von bis zu 1.450 Euro.
Die Kontrollen der Ausreisetests an Tirols Grenzen seien bisher ohne Komplikationen verlaufen. Von 16.145 Personen wurde 459 die Ausreise untersagt, weil sie keinen negativen Coronatest vorweisen konnte. Der Einsatz soll zur Eindämmung der südafrikanischen Coronavirus-Variante beitragen.
Insgesamt verliefen die Überprüfungen laut Exekutive ruhig. Vereinzelt sei es zu „Unmutsäußerungen“ gekommen. Die meisten Reisenden hatten einen Test dabei. Vier mobile Teststationen an den Grenzen zu Salzburg in Waidring, Hochfilzen und Pass Thurn sowie am Übergang nach Vorarlberg in Pettneu am Arlberg können genützt werden. Über 500 Tests wurden dort auch durchgeführt.
Hintergrundinformation
Der Gesundheitsminister hat aufgrund des vermehrten Auftretens von Mutationen des neuartigen Corona-Virus für das Bundesland Tirol (mit Ausnahme von Osttirol, Vomp-Hinterriss und Jungholz) die COVID-19-Virusvariantenverordnung erlassen. Sie besagt, dass das Überschreiten der Grenzen von Tirol ins benachbarte Ausland bzw. zu benachbarten Bundesländern nur mehr gestattet ist, wenn ein nicht mehr als 48 Stunden alter, negativer SARS-CoV-2 Test mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen wird. Diese Verordnung tritt mit 12. Februar 2021 in Kraft und ist auf die Dauer von zehn Tagen (21.02.2021) beschränkt.
Quelle: oe24