Am Montag muss sich ein mittlerweile 17-jähriger Bursche vor einem Schwurgericht verantworten, weil er am 27. Februar in Wien-Floridsdorf seine 16 Jahre alte Ex-Freundin im Zug eines Gewaltexzesses mit nicht weniger als 50 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Jugendliche überlebte wie durch ein Wunder. Einer der Stiche – viele waren im Bereich des Gesichtes – ging direkt in den Augapfel, das Mädchen ist auf dem betroffenen Auge seither blind.
Als die beiden ein Paar wurden, soll der Bursch bald damit begonnen haben, seine neue Freundin zu kontrollieren. Er sah es nicht gern, wenn sie nach der Schule mit männlichen Bekannten sprach, und wollte ihr vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hatte. Am 12. Februar schlug er sie laut Anklage spitalsreif, sie zeigte ihn an. Am 27. Februar passte er sie dann vor der elterlichen Wohnung ab, um sie zur Rede zu stellen. Dabei zog er das Messer. Neben einer Verurteilung wegen versuchten Mordes – das sind bis zu 15 Jahre Haft – droht dem Jugendlichen aufgrund einer Persönlichkeitsstörung eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Im Verhandlungssaal wurde vom Richter ein Film- und Fotoverbot für die Presse verhängt.
Weitere Verhandlung: Sittenwächter wegen schwerer Körperverletzung
Am Montag steht eine weitere Verhandlung wegen eines Übergriffs auf einen Jugendlichen in Floridsdorf auf dem Prozessplan des Straflandesgerichtes. Ein 15-jähriger Sittenwächter muss sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten, weil er im Spätsommer mit zwei Komplizen einen gleichaltrigen Burschen zusammengeschlagen haben soll, weil dieser Kontakt zu einer Tschetschenin hatte.
Den islamischen Hintergrund und seine Herkunft zu verschweigen, ja sogar zu verschleiern finde ich niederträchtig, da sich jeder normaldenkende Bürger über diese Problematik bewußt ist.
Ein 17-jähriger Austrotürke stach im Februar mehr als vier Duzend Mal auf seine Ex-Freundin ein. Die Geschworenen befanden ihn des Mordversuchs für schuldig. Darüber hinaus wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 165.000 Euro wurden dem Opfer zuerkannt. Der Jugendliche nahm das Urteil an, die Staatsanwältin brauche noch Bedenkzeit. Mordversuch: Austrotürke stach 50 Mal auf Ex ein – zehn Jahre Haft, nicht rechtskräftig