Bundeskanzler Karl Nehammer warnte den belgischen Ratsvorsitz, dass eine Zustimmung von Bundesministerin Leonore Gewessler zur EU-Renaturierung rechtswidrig sei. Österreich müsse sich enthalten, sonst droht eine Nichtigkeitsklage beim EuGH.
Nehammer verliert Nerven
Uneinigkeit in der Koalition
Das Bundeskanzleramt betonte, dass es eine negative Stellungnahme der Bundesländer gibt und das Einvernehmen zwischen den Ministerien fehlt. „Die Voraussetzungen für eine Zustimmung sind nicht gegeben“, so das Kanzleramt. Eine Nichtigkeitsklage müsste Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) einbringen. Dafür sei kein Ministerratsbeschluss nötig, womit die Zustimmung der Grünen entfällt.
Koalitionskrach droht
Gewessler hatte angekündigt, dem EU-Renaturierungsgesetz zuzustimmen, was zu Spannungen in der Koalition führte. ÖVP und Grüne streiten, ob Gewessler Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Landwirtschaftsministerium hätte herstellen müssen. Edtstadler beschuldigte Gewessler am Sonntag, „vorsätzlich einen Verfassungs- und Gesetzesbruch“ zu begehen. „Recht muss Recht bleiben“, sagte Edtstadler. „Ideologie darf niemals über dem Recht stehen.“
Gewessler bleibt eisern
Die grüne Ministerin plädierte vor dem EU-Umweltministertreffen für eine „Abrüstung der Worte“. Sie erwarte keine Ministeranklage und halte ihre Zustimmung für rechtskonform. Die ÖVP wollte abwarten, ob es überhaupt zur Abstimmung kommt.
EU-Abstimmung: Unklare Mehrheitsverhältnisse
Eine qualifizierte Mehrheit für die EU-Verordnung war zuletzt nicht absehbar. Ob es zu einem Votum kommt, hängt von der Einschätzung der belgischen Ratspräsidentschaft ab. Gewessler äußerte sich besorgt, da das Gesetz über Monate verhandelt wurde. „Verzögerung und Unklarheit geben unserer Natur keinen Zentimeter mehr zum Atmen“, erklärte sie. Gewessler kündigte an, am Montag zuzustimmen, falls abgestimmt wird.