Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung des harten Lockdowns in der Ostregion bis zum 18. April genehmigt. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ der entsprechenden Verordnungsnovelle von Gesundheitsminister Rudolf Anschober zu. Demnach bleiben die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und Burgenland für eine weitere Woche geschlossen. Diese Bestimmung gilt aber nicht für den Lebensmittelhandel und einigen wenigen Ausnahmen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr eine Ausgangssperre. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Bundesweit wurden die nächtlichen Ausgangssperre mit der Novelle vorerst um vier Tage bis zum 20. April verlängert.
Ansonsten gibt es vorerst keine weiteren Änderungen. Geltende Auflagen wie Betretungsverbote, die zwei-Meter-Abstandsregel, die FFP2-Maskenpflicht, sowie Berufsgruppen- und Zugangstests bleiben bestehen. Zu einer legistischen Klarstellung kommt es in Bezug auf die zuletzt gelockerten Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime: Demnach sind wöchentlich vier Besuche mit höchstens zwei Personen (statt vier Personen) erlaubt.