Der Pädophile zum Jungen: „Schaust viel älter aus“
Im Jänner sorgte ein Facebook-Posting von Elias Schuch im Raum Laa an der Thaya für Aufsehen. Er veröffentlichte einen unscheinbaren NÖN-Artikel aus der Weihnachtsausgabe mit einem umfassenden Kommentar. Bei genauer Betrachtung des Artikels dann der Schock: Die Verurteilung eines Pädophilen aus Laa an der Thaya. Besser gesagt, eines ÖVP-Aktivisten, der bei der letzten Gemeinderatswahl für die ÖVP kandidierte.
„Schaust viel älter aus“, soll der Beschuldigte während der Verhandlung erörtert haben. Die Masche des Täters, der “Modus operandi”, ist immer gleich: Er lädt junge Buben und Jugendliche im pubertären Alter ein, „Wahrheit oder Pflicht“ zu spielen. Im Verlauf dieses „Spiels“ kam es auch zur Übermittlung von zwei Fotos und einem Video des Buben. Und das war die einzige Absicht des Pädophilen: Einzig und allein pornografisches Material vom 13-Jährigen zu bekommen.
Doch Elias Schuch konnte eine Sache nicht verstehen: Warum spricht in Laa an der Thaya niemand über die Causa? Der Facebook Beitrag wurde über 200-mal geteilt. Warum beschäftigt sich die Ortspolitik nicht mit dem Fall? Schließlich geht es „um unsere Kinder“. Und die Antwort ist offensichtlich, hart und unangenehm: Der in erster Instanz schuldig gesprochene Täter hat eine Behinderung. Ein Tabuthema.
Parlamentarische Anfrage bringt Causa ins Rollen
Die parlamentarische Anfrage vom Nationalratsabgeordneten Christian Lausch (FPÖ) brachte die Causa erst so richtig ins Rollen. Die Fragen zu „Pornographische Darstellung, sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinderten 34-jährigen“ haben es in sich: „Ist Ihnen bekannt, ob es noch andere Opfer gibt? und „Hat der Verurteilte Auflagen bekommen?“ stellen besondere Filetstücke der Anfrage dar. Umso wichtiger war es die Beantwortung abzuwarten.
Justizminister Alma Zadic (Grüne) war die Anfrage mehr als unangenehm. Verständlich, den der Täter hat im Jänner 2021 auf „TikTok“ „über 28 000 Follower“ und die Ministerin geht nicht von weiteren Opfern aus. Nach den Ergebnissen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, sprich den Ermittlungen der Exekutive und Staatsanwaltschaft ist eines klar, hier haben Anfänger ermittelt.
Es gab nicht nur ein Opfer, wie die nachfolgenden Recherchen von Fass ohne Boden zeigen. Es gibt mehrere Opfer. Der älteste Fall, mit jetzigem Stand, liegt neun Jahre zurück. Und der Täter wurde politisch gedeckt, über Jahre hinweg.
Pädophiler Serientäter? Fass ohne Boden findet mehrere Opfer
Beim Täter handelt es sich um einen eiskalten, kalkulierten Pädophilen, der seine Situation als Behinderter geschickt ausnützt und gezielt inszeniert. Doch Fass ohne Boden hat die Beweise, die belegen, dass der Prozess kein Einzelfall war.
So schreibt eine Betroffene:
„Was für ein Mensch vor neun Jahren hat er es bei mir probiert. Zum Glück bin ich nicht drauf eingegangen und danach wurde ich bis aufs Letzte beschimpft. Ganz gleich, ob er behindert ist oder nicht. Er weiß genau was er macht und meiner Meinung nach gehört er weg. 6 Monate sind einfach ein Witz“
Aber auch eine Mutter äußerte sich zu einem Fall:
„Bei meinem Sohn, auch 13, wars genau dasselbe Spiel. Ich habe aber von einer Anzeige abgesehen, weil ich dem geglaubt habe, dass es ihm leidtut, und er dachte das mein Sohn älter wäre. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich ihn angezeigt.”
Eine weitere Mutter bestätigt äußert sich über die Wiederholungsgefahr wie folgt:
„Ich habe vor Jahren geschrieben. War bei ihm und gesagt, er soll von meinen Kindern wegbleiben. Seine Antwort: ‚Du hast hübsche Kinder‘.“
Nach nur 24 Stunden der Recherche war bereits klar, dass es sich um einen pädophilen Serientäter handelt.
Niederösterreichische ÖVP geht auf Distanz
Aus dem Pressebüro der niederösterreichischen ÖVP ist man um konsequente Distanz bemüht. Pressesprecher Günther Haslauer gegenüber der Redaktion: „Ich kenne den Fall und ich kenne Ihre Ankündigung. Er war nie Mitglied und nie Gemeinderat. Er hat nur auf einer Liste kandidiert.“
Dargestellt wird der Mann aus Laa an der Thaya als Politaktivist, der lediglich für die ÖVP-Gruppe in Laa an der Thaya kandidert hat. Aber auch die regionale Berichterstattung vom Täter mit prominenten Persönlichkeiten ist beeindruckend. Ob Sebastian Kurz, Erwin Pröll oder Bürgermeisterin von Laa an der Thaya, Brigitte Ribisch.
Zum einen hat der Mann mit pädophilen Neigungen in den Jahren 2013 und 2014 mehrere tausend Stimmen an Unterstützungserklärungen gesammelt, um bei einem kontroversen Umweltthema zu punkten. Zum anderen hatte der Mann im Jänner 2021 auf der Social Media Plattform „TikTok“ „über 28 000 Follower“. Sprich bei der Person handelt es sich nicht um eine Privatperson, sondern um eine Person des öffentlichen Lebens. Um den Pädophilen nicht durch die Verfolgung einer Bürgerwehr zu gefährden, sieht die Redaktion von der Veröffentlichung des Namens ab.
Fass ohne Boden zertrümmert die „Mauer des Schweigens“
Der Unmut der Bevölkerung war und ist riesig. Fass ohne Boden hat auch den Täter und die Bürgermeisterin von Laa an der Thaya, Brigitte Ribisch, konfrontiert.
Der Anwalt des in erster Instanz Verurteilten war zu einer Stellungnahme nicht bereit. Laut Sekretärin soll sich dieser zuerst am Freitag nicht im Büro befunden haben. Erst nach Konfrontation und Deklaration als Medium erfuhr die Redaktion, dass der Rechtsanwalt „nun auf Urlaub sei.“ Ein Zufall?
Bürgermeisterin Ribisch ist zugleich die Abteilungsleiterin der Bildungsdirektion Niederösterreich. Genauer gesagt, der Bildungsregion 2 – Mistelbach. Sie ist verantwortlich für die Bezirke Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach. Diese beantwortete die Fragen von Fass ohne Boden wie folgt:
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Der verurteilte Pädophile werde von der Bürgermeisterin, Brigitte Ribisch (ÖVP) schon lange als soziales Projekt behandelt”?
A: Der Verurteile war durch einen Beschluss in den entsprechenden Gremien in der Gemeinde offiziell mit einem freien Dienstvertag für beschränkte Zeit in der Vergangenheit für die Gemeinde tätig.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Tatsächlich kann man ihn sogar auf der ÖVP Liste für den Gemeinderat der Stadtgemeinde finden, wodurch es für die Laaer Volkspartei von großem politischem Interesse sein muss.”
A: Der Verurteilte befand sich auf der Kandidatenliste der ÖVP Laa, weil dort Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen vertreten sind . Er ist ein Mensch mit einer Behinderung (schwerer Verkehrsunfall) und stand auch dafür. Es müssen alle Menschen in unserer Gesellschaft (wenn sie sich nicht gegen das Gesetz stellen oder sich unredlich verhalten, oder andere verletzen, missbrauchen,…) und in der ÖVP Laa einen Platz und Bedeutung finden.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “weil der Pädophile, laut Bürgerberichten, für Aufregung sorgte als er angeblich Nacktfotos von sich an die WhatsApp-Gruppe der Stadtpartei sendete. Daraufhin musste er die Chatgruppe verlassen, die Partei jedoch nicht.”
A: Bürgerberichte nehme ich sehr ernst, aber die Aussagen sind so nicht richtig.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Wie lange sind der ÖVP Laa bereits Verdachtsmomente im Hinblick auf sexuell motivierte Vergehen durch den Verurteilten bekannt?”
A: Seit dem 1. Bericht in den Medien.
Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Wurden seitens der ÖVP Laa, sowie durch Gruppen oder Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit der ÖVP Laa stehen, Schritte unternommen, um pädophile Anwandlungen zu vertuschen?”
A: Niemals.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Warum äußert man sich seitens der ÖVP nicht öffentlich zu diesem Thema?”
A: Es gab eine Reihe von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens gab es bereits ein laufendes Verfahren.
FoB: Wie äußern Sie sich zur folgenden Textpassage aus dem Konvolut: “Sollte sich herausstellen, dass die ÖVP deshalb so vorgeht, weil sie im Zusammenhang mit der Vertuschung solcher Verbrechen steht, dann wäre es ein tiefdunkles Kapitel in der Geschichte einer sonst so tollen Stadt.”
A: Ich darf mich wiederholen, dass ich über das Verhalten aus den Medien erfahren habe und weise darauf hin, sollte mir jemand eine Straftat unterstellen, werde ich rechtliche Konsequenzen ziehen. (Laa ist eine tolle Stadt, das stimmt sehr wohl )
FoB: Welche Konsequenzen hatte der “Pädophile” nach der Verurteilung innerhalb der ÖVP Laa/Thaya?
A: Jegliches Fehlverhalten, wie z. B. Pädophilie hat auch in Zukunft keinen Platz in der ÖVP. Da er nie Mitglied der ÖVP Laa war und ist und zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens nicht mehr aktiv war, konnte nur der Ausschluss von der zukünftigen Mitarbeit festgelegt werden.
FoB: Wurde die Parteimitgliedschaft des “Pädophilen” ab dem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens bis zur Verurteilung ruhend gestellt?
A: Ich darf mich wiederholen, es gab und gibt keine Parteimitgliedschaft. Der Verurteilte hatte nie ein Amt inne und daher konnte ihm dies auch nicht „entzogen” werden.
FoB: Wurde der “Pädophile” nach seiner Verurteilung aus der Partei (ÖVP, Gemeindegruppe, Land bzw. Bund) ausgeschlossen?
A: Ich darf mich wiederholen: Der Verurteilte konnte nicht ausgeschlossen werden, da er nie ein Parteimitglied war. Wäre er es gewesen, wäre dies natürlich geschehen.
Stellungnahme der Bürgermeisterin
Ich verurteile jegliche Form von Missbrauch oder/und Gewalt. Zum Zeitpunkt, als der Verurteilte ein Teil der Kandidatenliste war, war der ÖVP Laa und mir zu keiner Zeit bekannt, dass der Verurteilte pädophil sein könnte.
Man kann manchmal nicht sehen oder ahnen, was Menschen möglicherweise in der Zukunft vielleicht einmal tun werden – wäre es sichtbar oder annehmbar gewesen, hätte ich dies sofort zu einer Anzeige gebracht um die Opfer/das Opfer zu schützen und hätte alles getan, um Leid zu verhindern. Auch die ÖVP Laa hätte umgehend Konsequenzen gezogen. Daher kann ich, aber auch die ÖVP Laa keine Verantwortung für das Handeln dieses Menschen übernehmen. Verantwortlich ist der Verurteilte. Es ist jedoch klar, dass es nach dem Bekanntwerden für ihn keinen Platz in der ÖVP Laa mehr geben kann und wird.
Ich bitte alle Menschen bei Verdacht von Gewalt, Missbrauch, nicht wegzuschauen und sofort zu handeln um Leid zu verhindern. Bei begründetem Verdacht umgehend die Polizei einzuschalten und bei Gerüchten zu hinterfragen, Unterstützung zu suchen und dann sofort zu handeln.
Die Beweisklärung und Verurteilung obliegen jedoch der Justiz, der ich in Österreich vertraue.
Reaktionen auf die Enthüllung
Christian Lausch gegenüber Fass ohne Boden:
„Befremdlich, dass der Richter zum Täter sagte: „Ein zweites Mal ist oha“. In dieser Sache wurde die Generalprävention mit Füßen getreten. Der Täter bekam ein sehr mildes Urteil.“
In Summe stellt sich für Lausch das Verfahren als eine typische Opfer-Täter-Umkehr dar. Der Täter wurde in der Verhandlung wie ein „Opfer“ behandelt. Das eigentliche Opfer wurde jedoch vom Gericht alleine gelassen. Lausch prangert an, dass das Opfer keinerlei Hilfestellung erhalten hat, weder in finanzieller Hinsicht („Schmerzensgeld“), noch das der Täter nicht einmal gerichtliche Auflagen erfüllen musste und somit sein Unrecht nicht einsehen wird.
Somit könnte sich dieser Fall auch jederzeit wiederholen, meinte Lausch verärgert gegenüber der Redaktion.
In Deutschland gibt es bereits ein Präventionsnetzwerk: „Kein Täter werden“
Mutter oder Vater eines Opfers? Selbst Opfer geworden?
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NÖN-Mistelbach: „Ein zweites Mal ist oha“
Der parlamentarischen Anfrage des freiheitlichen Abgeordneten Christian Lausch ist der Artikel vom 23.12.2021 „Ein zweites Mal ist oha“ der „NÖN – Mistelbach“ zu entnehmen:
„Ein zweites Mal ist oha
Pornografische Darstellungen | Sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinderten 34-Jährigen.
Von Christian Pfeiffer
Land um Laa, Korneuburg | Es gibt Verhandlungen, die bedürfen des ganzen Fingerspitzengefühls eines Richters. Im Fall eines wegen pornografischer Darstellung Unmündiger angeklagten Mannes aus Laa, war es an Richter Helmut Neumar am Landesgericht Korneuburg, diese Gratwanderung zu vollbringen. Erstens war das Opfer ein 13-jähriger Bub und zweitens der Angeklagte nach einem Autounfall schwer behindert.
Neumar ließ durchaus Verständnis erkennen für die Situation des Angeklagten und seine Schwierigkeiten, soziale Kontakte zu schließen und sie in Sozialen Medien zu suchen. Dem Angeklagten, der durch den Unfall Teile seines Sprachzentrums verloren hat, fiel es schwer, die Fragen des Richters zu beantworten. Unterstützt wurde er bei der Beantwortung der Fragen von seinem Verteidiger, Markus Handlos, der schon zu Beginn der Verhandlung für seinen Mandanten zu bedenken gab, dass dieser glaubte, der Junge wäre bereits 18.
Das allerdings bestritt das Opfer in seiner Befragung per Videoschaltung vehement. Bereits zu Beginn ihrer Bekanntschaft in Snapchat habe er sein Alter gegenüber dem Angeklagten angegeben. „Schaust viel älter aus“, soll der Beschuldigte geantwortet und vorgeschlagen haben, „Wahrheit oder Pflicht“ zu spielen. Im Verlauf dieses „Spiels“ kam es zur Übersendung von zwei eindeutigen Fotos und einem Video des Buben. So sehr Richter Neumar in seiner Urteilsbegründung „den bedingten Vorsatz des Angeklagten bejahte“, pornografisches Material von dem 13-Jährigen zu bekommen, so sehr sah er auch die „persönliche Situation geradezu prädestiniert“ für derlei Taten.
Irritierend blieb, auch für Neumar, der sehr junge Freundeskreis des Angeklagten, weswegen der Richter dem bisher unbescholtenen Mann neben dem Urteil von sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe die Mahnung „Ein zweites Mal ist oha“ mit auf den Weg gab.
Quelle: „Pornographische Darstellung, sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinderten 34-jährigen (4909/J)“
Parlamentarische Anfrage (4909/J) von Christian Lausch (FPÖ)
Der Fragekatalog im Detail:
- War der Verurteilte 34-jährige schon einmal auffällig bezüglich pornografischer Darstellung von Unmündiger?
- Wenn ja, inwiefern?
- Ist Ihnen bekannt, ob es noch andere Opfer gibt?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, gibt es dazu bereits Ermittlungen?
- Welche Behinderung/en hat der Angeklagte?
- Wurde der Verurteilte zu seinem „sehr jungen Freundeskreis” befragt?
- Wenn ja, was wurde gefragt?
- Wenn ja, was hat er geantwortet?
- Wurde sich ein umfassendes Bild vom sozialen Umfeld des Angeklagten gemacht?
- Wenn ja, wurden im Rahmen dessen auch die Kanäle des Angeklagten auf sämtlichen sozialen Netzwerken, auf denen dieser vertreten ist, in die Bewertung miteinbezogen?
- Wenn ja, war auf diesen ein augenscheinlich merkbarer Unterschied in der Ausprägung seiner Beeinträchtigungen, im Vergleich zu seiner Präsenz im Gerichtssaal zu erkennen?
- Wenn nein, wieso wurde sich kein umfassendes Bild vom sozialen Umfeld des Angeklagten gemacht?
- Wenn nein, wieso wurde sich kein umfassendes Bild von den sozialen Netzwerken wo der Verurteilte vertreten ist gemacht?
- Wurde, angesichts des allgemein niedrigen Durchschnittsalters der User auf TikTok und der über 28 000 Followers, die der Angeklagte ebendort zu verzeichnen hat und zur Gewinnung neuer Opfer instrumentalisieren könnte, angedacht den Angeklagten von TikTok zu sperren?
- Wenn ja, warum ist dieser noch immer dort aktiv?
- Stimmt es, dass der Richter dem Verurteilten die Aussage „Ein zweites Mal is hha” mit auf den Weg gab?
- Wenn ja, ist Ihnen bekannt, was der Richter damit meinte?
- Hat der Verurteilte Auflagen bekommen?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde von Seiten des Richters Vorkehrungen getroffen, um in Zukunft solche Straftaten des verurteilten zu verhindern?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Warum ist der Richter unter das Strafmaß gegangen, gab es bestimmte Milderungsgründe?
- Wenn ja, welche?
- Stimmt es, dass der Verurteilte auf einer Liste bei den Gemeinderatswahlen 2020 kandidierte?
- Wurde die Liste auf seine Kandidatur überprüft?
- Ist Ihnen bekannt, ob der Verurteilte in einem Nahverhältnis zur Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Laa an der Thaya steht? ·
- Wenn ja, in wie fern?
- Ist Ihnen bekannt, ob der Richter in einem Nahverhältnis zur Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Laa an der Thaya steht?
- Wenn ja, in wie fern?
- Können beim Opfer, traumatische Erkrankungen wie Aufmerksamkeitsdefizit Syndrom (ASO) oder Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) mit Sicherheit ausgeschlossen werden?
- Wenn nein, werden etwaige Therapiekosten, durch den Angeklagten zu entrichten sein?
- Wenn nein, werden etwaige Therapiekosten, durch den Staat zu entrichten sein?
- Wenn nein, werden etwaige Therapiekosten, durch das Opfer zu entrichten sein?
- Hat das Opfer eine finanzielle Kompensation durch den Verurteilten zu erwarten?
Quelle: „Pornographische Darstellung, sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinderten 34-jährigen (4909/J)“