Der österreichische Nationalrat verabschiedete den zweiten Teil des Startup-Pakets, welcher die Gründung von Flexiblen Kapitalgesellschaften (FlexKapG) ermöglicht und das Mindeststammkapital für GmbHs auf 10.000 € senkt. Diese Entscheidung löst gemischte Reaktionen aus und zeichnet ein neues Bild der österreichischen Unternehmenslandschaft.
Das neue Gesetz sieht die Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft vor, eine Rechtsform, die speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Zudem wird das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € reduziert. „Das Ziel des Gesetzes, Unternehmensgründungen zu vereinfachen und Mitarbeiterbeteiligungen zu erleichtern, wird erreicht“, erklärt der türkise Abgeordneter Christian Stocker (ÖVP).
Die Abschaffung der Notariatspflicht für die Übertragung von Unternehmensanteilen stößt auf Widerstand. SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim warnt: „Wir riskieren eine steigende Gefahr von Geldwäsche.“ Ähnlich sieht es der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan, der bemängelt: „Die bisherige Übertragung von Geschäftsanteilen in Form eines Notariatsakts bot Sicherheit.“
Eine bemerkenswerte Neuerung ist die ausschließliche Verwendung der weiblichen Form im Gesetzestext, was von der FPÖ als „eigenartiges Experiment“ und von NEOS und SPÖ teils positiv aufgenommen wird. Justizministerin Alma Zadić erklärt: „Es geht darum, Geschäftsführerinnen und Gründerinnen sichtbarer zu machen.“
Das Gesetz implementiert auch EU-Vorgaben, wie die vorübergehende Disqualifikation verurteilter Geschäftsführer. Während Grüne und ÖVP dies begrüßen, sieht die SPÖ eine „lasche“ Umsetzung und die FPÖ kritisiert die Übernahme von EU-Richtlinien.
Das neue Startup-Paket markiert einen signifikanten Schritt in der österreichischen Wirtschaftspolitik. Während es von einigen als Chance für Innovation und Flexibilität gesehen wird, befürchten andere eine Reduzierung von Sicherheit und Transparenz.
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