Neun Jihadisten ist in Wien die Staatsbürgerschaft aberkannt worden. Dies ist mittlerweile auch rechtskräftig, bestätigte die zuständige Magistratsabteilung 35 Radio Wien. Insgesamt waren 17 einschlägige Verfahren eingeleitet worden. Zwei von diesen sind noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. In fünf Fällen läuft das Verfahren bei der MA weiter, doch geht man davon aus, dass die betroffenen Personen bereits tot sind.
Voraussetzung für den Entzug ist, dass die Jihadisten eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Ausgebürgert werden können sie, wenn sie für eine andere Armee gekämpft haben.