Das Geld soll laut Medienberichten in zwei Tranchen ausgezahlt werden: 1.000 bei Beginn der Lehre, 1.000 bei Behalten nach der Probezeit. Wird das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst, ist die erste Tranche zurückzuzahlen – um Missbrauch vorzubeugen.
Gefördert wird laut APA auch die Übernahme von Lehrlingen im ersten Lehrjahr aus der Überbetrieblichen Lehrausbildung bis 31. März 2021.