Mehr als 35.000 Stellungnahmen sind zum jüngsten Begutachtungsentwurf des Gesundheitsministeriums über die Parlaments-Website abgegeben worden. Es waren vor allem einzelne Bürger, die mit ihren Kommentaren zur vorgeschlagenen Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes für eine Rekordbeteiligung am – nur wenige Tage dauernden – Begutachtungsverfahren sorgten. Künftig wird es nun für Bürgern und Experten mehr Möglichkeiten geben, sich am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Der Nationalrat hat gestern am Abend den Weg für eine entsprechende Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes geebnet. Die letztgültige Abstimmung in Form der Dritten Lesung ist zwar erst für Freitag anberaumt, angesichts des allgemeinen Konsenses sollte diese aber nur noch Formsache sein.
Gemäß dem Fünf-Parteien-Antrag werden Experten und Bürger ab August zu allen Gesetzentwürfen und nicht nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen abgeben können. Damit werden etwa auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, fertige Regierungsvorlagen, Initiativen des Bundesrats und Ausschussanträge einer Begutachtung zugänglich gemacht. Die Abgabe von Stellungnahmen wird dabei solange möglich sein, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist. Eine ähnliche Regelung wird für Bürgerinitiativen und Petitionen gelten.
Begleitende Änderungen zur GOG-Novelle werden im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz sowie im Verwaltungsgerichtshofgesetz vorgenommen. Sie sehen unter anderem eine Inflationsanpassung der Einkommenskategorien für die Meldung von Nebeneinkünften von Abgeordneten, mehr Rechte des Unvereinbarkeitsausschusses bei der Anforderung von Unterlagen sowie gesetzliche Klarstellungen in Bezug auf die Verhängung von Beugestrafen für von Untersuchungsausschüssen geladene Auskunftspersonen vor. Bei diesen beiden Gesetzentwürfen wurde die Dritte Lesung bereits durchgeführt.
Michaela Steinacker (ÖVP) wies in der Debatte unter anderem darauf hin, dass die Erweiterung des Begutachtungsverfahrens auf Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption GRECO beruhe, und zeigte sich über die einhellige Zustimmung erfreut. Auch die künftige Gebührenbefreiung des Untersuchungsausschusses für bestimmte Gerichtsverfahren begrüßte sie.
Von kleinen, aber wichtigen Schritten sprach Jakob Schwarz von den Grünen. Schließlich seien Transparenz in der Politik und Korruptionsbekämpfung seiner Partei ein großes Anliegen. Das erweiterte Begutachtungsverfahren bringt seiner Meinung nach zudem eine Aufwertung des Gesetzgebungsprozesses.
Zustimmung zum Gesetz kündigten auch die Abgeordneten Harald Troch (SPÖ), Philipp Schrangl (FPÖ) und Felix Eypeltauer (NEOS) an. Es sei wichtig, dass GRECO die Abgeordneten und die Justiz durchleuchte, sagte Troch. Allerdings wäre es seiner Ansicht nach notwendig, auch die Regierung stärker unter die Lupe zu nehmen, etwa was Regierungsinserate betrifft. Dem schloss sich FPÖ-Abgeordneter Schrangl an. Er plädierte für die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses, um genauer hinzuschauen, ob bei Auftragsvergaben oder Regierungsinseraten Korruption im Spiel war.
Von einem Minimalkompromiss sprach Felix Eypeltauer (NEOS). Durch die erweiterte Stellungnahmemöglichkeit zu Gesetzentwürfen werde es künftig aber nicht mehr möglich sein, Begutachtungsverfahren durch die Einbringung von Initiativanträgen statt von Regierungsvorlagen zu umgehen, zeigte er sich erfreut. Vermisst werden von ihm Vorgaben für eine Mindestdauer von Begutachtungen. Zudem sprach er sich dafür aus, Abgeordnete dazu zu verpflichten, auch die jeweiligen Einkommensquellen von Nebeneinkünften offenzulegen.
Asyl- und Fremdenrechtsstatistik soll evaluiert werden
Ebenfalls einstimmig ausgesprochen hat sich der Nationalrat für eine Evaluierung der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik sowie für eine umfassende Transparenz in Bezug auf die vom Innenministerium erhobenen Daten. Ein weitergehender Antrag der SPÖ, der als Basis für die Entschließung diente, erhielt im Plenum hingegen keine Mehrheit.
Die SPÖ hatte ihre Initiative unter anderem damit begründet, dass wichtige Daten, etwa zu Asylentscheidungen, vom Innenministerium nicht mehr ausgewiesen werden und die veröffentlichten Statistiken weit unter dem europäischen Standard liegen würden. Sie fordert monatliche Veröffentlichungen über sämtliche staatlichen Maßnahmen der Asylbehörden und in Bezug auf die Asylverfahren, konkret zu Dublin-Verfahren und Aberkennungsverfahren, zur Grundversorgung, Flughafenverfahren und Fast-Track-Verfahren.
Diese Forderung wurde in der Sitzung von SPÖ-Abgeordneter Katharina Kucharowits bekräftigt. Der Antrag der Koalitionsparteien sei zwar ein Anfang, sagte sie, deshalb werde ihre Fraktion dem auch zustimmen. Es brauche aber weitere Schritte. Kucharowits nutzte die Debatte überdies dazu, um erneut an den Innenminister zu appellieren, Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern in Österreich aufzunehmen.
Auch NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper hält es „höchst an der Zeit“, endlich europäische Standards bei der Asylstatistik sicherzustellen. In diesem Sinn bedauerte sie, dass der Antrag der SPÖ abgelehnt und „weichgespült“ wurde. Der Koalitionsantrag sei zwar ein erster Schritt, aber „nicht sehr mutig“, meinte sie.
Seitens der ÖVP bekräftigte Johanna Jachs, dass evidenzbasierte Politik der Koalition ein großes Anliegen sei. Zuverlässige Statistiken seien gerade auch im Asylbereich wesentliche Grundlage für politische Entscheidungen, unterstrich sie. Sie sieht in diesem Bereich allerdings jetzt schon recht hohe Transparenz gegeben.
Noch „Luft nach oben“ sieht hingegen Georg Bürstmayr (Grüne). Es brauche aussagekräftige, präzise und regelmäßig veröffentlichte Zahlen, um mehr Transparenz zu schaffen. Antworten auf Anfragebeantwortungen würden zudem zeigen, dass die Daten existieren.
FPÖ-Abgeordneter Christian Ries hielt fest, Österreich sei und bleibe eine der „Wunschdestinationen“ von AsylwerberI, wie auch der aktuelle Aufwärtstrend bei den Asylwerberzahlen zeige. Er äußerte zudem die Hoffnung, dass Österreich den UN-Migrationspakt auch künftig nicht unterzeichnen wird.