“Nötig war die Freigabe der betroffenen Politiker deshalb, weil die infrage kommenden Delikte (“Üble Nachrede” und Beleidigung) “Ermächtigungsdelikte” sind, gegen die die Justiz nur mit Erlaubnis des jeweiligen Opfers vorgehen kann. Für die Betreiber der insgesamt drei Seiten (“Die Wahrheit über Sebastian Kurz”, “Wir für Sebastian Kurz” und “Die Wahrheit über Christian Kern”) gilt die Unschuldsvermutung.”
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