Am 1. August werden Absonderungen automatisch zu einer Verkehrsbeschränkung
Rund 100.000 Personen, die bisher mit einem Absonderungsbescheid zuhause bleiben mussten, unterliegen ab Montag, 1. August, automatisch einer Verkehrsbeschränkung. Die Verkehrsbeschränkung gilt für zehn Tage ab der positiven Testung.
Stattdessen gelten sogenannte „Verkehrsbeschränkungen“. Wer sich nicht krank fühlt, darf mit FFP2-Maske außer Haus und muss nicht mehr zu Hause bleiben. Maskenpflicht gilt für positiv getestete Personen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Positiv Getestete dürfen keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings aufsuchen. Daher sind Besuche wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten nicht erlaubt. Ab dem fünften Tag können sich Personen mittels PCR-Test freitesten.
Änderungen gibt es auch für Krankenstände aufgrund von Corona. Wer sich krank fühlt, lässt sich durch einen Hausarzt krankschreiben und bleibt zu Hause. Denn mit dem Quarantäne-Aus gibt es auch keine Absonderungsbescheide mehr, die automatisch zur Krankschreibung geführt haben. Die telefonische Krankschreibung gilt aber nur für Corona und nicht für andere Krankheiten. Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.