„Großartige Perspektive für junge Menschen“
Spartenobfrau Scheichelbauer-Schuster
Ab heute darf der Titel „Meister“ (abgekürzt wie folgt: Mst./Mst.in) in Dokumenten eingetragen werden. Personen, die erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, künftig ohne Antrag oder dergleichen sofort vor dem Namen führen und in öffentlichen Urkunden eintragen lassen.
Herzensanliegen der Wirtschaftskammer
„Das ist mir ein echtes Herzensanliegen! Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ. „Wir brauchen in Österreich mehr Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“
Dass die Meisterausbildung gleich viel wert ist wie eine akademisch-theoretische Ausbildung, ist auch formal gesichert: Der handwerkliche Meistertitel ist im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Stufe 6 zugeordnet und dem akademischen Bachelor gleichgestellt. Allein im Jahr 2019 wurden in Österreich 1.827 Meisterprüfungszeugnisse ausgestellt.
Quelle
WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Stolz auf Österreichs Meisterinnen und Meister