Der Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, hat beim Wiener Straflandesgericht eine medienrechtliche Klage wegen Behauptungen über ihn in Peter Pilz‘ Buch „Kurz. Ein Regime“ eingebracht. Er begehrt darin die Einziehung des Buches, eine Entschädigung und die Urteilsveröffentlichung. Rechtskräftig entschieden wird darüber „mit Glück“ (Zöchbauer) im nächsten Jahr. Bis dahin wird das Buch wegen dieser Klage nicht eingezogen.
Pilz‘ Onlinemedium „ZackZack.at“ vermeldete am Mittwoch, dass Holzer das „Aufdeckerbuch“ beschlagnahmen lassen will. Denn in dem medienrechtlichen Antrag gegen den Verlag Kremayr&Scheriau gehe es um die Einziehung. Und eine solche erfolge nicht am Anfang eines Verfahrens, sondern erst, wenn das Gericht entschieden hat, ob die Behauptungen über Holzer ehrenbeleidigend sind.
Bei den Behauptungen, die der Kripo-Chef mit dem Antrag bestreitet, geht es grosso modo darum, dass Pilz ihn einem türkisen Netzwerk zurechnet und vorwirft, er habe nötige Ermittlungen rund um die Causa Ibiza und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache unterlassen.
„Wenn ich jemanden angreife, dann stecken dahinter lange Recherchen und damit bin ich zu jedem Wahrheitsbeweis bereit.“, sagt ZackZack-Herausgeber Peter Pilz zu der Klage Holzers. Und er fügt hinzu: „Beim Kurz-Regime bricht jetzt Panik aus.“
Quellen: Agentur, Aussendung, Artikel