Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist bereits Anfang September wegen des Verdachts auf Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss von der Justiz befragt worden. Die Einvernahme erfolgte vor einem Richter, laut „Presse“ war auch ein Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dabei. Als konkretes Datum nannte die Zeitung den 3. September.
Bundeskanzler Kurz in einer ersten Stellungnahme: „Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen.“
Dass die Befragung durch einen Richter und nicht durch die WKStA erfolgt, mit der die ÖVP seit längerem im Clinch liegt, war ein Anliegen von Kurz‘ Anwalt Werner Suppan gewesen. Im Juli hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) entsprechend entschieden. Betont wurde, dass die Entscheidung „ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen“ getroffen worden und damit „keinerlei Vorbehalt des Justizministeriums gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft“ verbunden sei.
Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legten allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.
In einer fünfseitigen schriftlichen Stellungnahme, die laut einem Sprecher des Kanzlers in Ergänzung zur mündlichen Aussage eingebracht wurde, wird von Kurz nun betont, dass seine Aussagen vor dem U-Ausschuss am 24. Juni 2020 „durchwegs meinem damaligen Wissens- und Erinnerungsstand“ entsprochen hätten: „Ich hatte nicht die geringste Absicht, vor dem Untersuchungsausschuss falsche Aussagen zu machen und habe dies in Bezug auf meine damaligen Erinnerungen auch nicht getan. Auch nach mehrmaligem Studium der Vorwürfe und Unterlagen zeigt sich für mich, dass meine Aussagen zutreffend waren.“
Kurz rechtfertigt sich auch damit, dass er zu sämtlichen acht Beweisthemen des U-Ausschusses geladen worden sei. Eine detaillierte Vorbereitung sei ihm nicht möglich gewesen, weil man sich damals „in einer österreichweit, europaweit und weltweit noch nie dagewesenen Ausnahmesituation einer Pandemie“ befand, „die und deren Bewältigung mich seit dem Frühjahr 2020 täglich von sehr frühen Morgenstunden bis spät in die Nacht beschäftigt und beansprucht hat“.
Zum Abschluss merkt der Kanzler noch an, dass er zum Zeitpunkt seiner Einvernahme schon gewusst habe, dass Schmids elektronische Nachrichtenkommunikation von der WKStA sichergestellt worden war, „weshalb mir von vornherein klar war, dass jegliches Abweichen von meiner konkreten Erinnerung, soweit sie damals vorhanden war, völlig sinnlos und kontraproduktiv wäre und mir selbst ja nur Schaden zufügen könnte“.
Für Kanzler Kurz gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Agenturen