m Newsletter mit dem Betreff „Demokratie schützen – Blau-Schwarz verhindern“ warb die SPÖ um neue Mitglieder und schrieb: „FPÖ-Chef Kickl pflegt enge Kontakte zu dem verurteilten Neonazi“.
FPÖ-Anwalt Völk stellte klar, dass Kickl die beschuldigte Person weder kenne noch Kontakt zu ihr pflege. Kickl sieht in den Vorwürfen eine schwere Verleumdung und entschied sich daher, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gericht urteilt zugunsten der FPÖ
Das Gericht gab Kickl recht und befand, dass die Aussagen im Newsletter geeignet seien, „das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern“. Die SPÖ darf diese Behauptungen nun nicht mehr wiederholen. Über Schadenersatz und den geforderten Widerruf wird noch zu entscheiden sein.
Fazit und Ausblick
Diese einstweilige Verfügung ist bereits die dritte, die die FPÖ seit Mai gegen die SPÖ durchgesetzt hat. Die SPÖ musste somit erneut eine juristische Niederlage einstecken, was den Druck auf die Parteispitze und das Kampagnenteam weiter erhöht.