In Österreichs Justizausschuss steht eine Änderung des Abstammungsrechts bevor. Ein Initiativantrag, eingebracht von den Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP) und Agnes Sirkka-Prammer (Grüne), zielt darauf ab, die Gesetze im Einklang mit Urteilen des Verfassungsgerichtshofs zu reformieren. Kernpunkt des Abstammungsrechts-Anpassungsgesetzes 2023 ist die Neuregelung der Elternschaft. Künftig soll die gesetzliche Elternschaft unabhängig vom Geschlecht bestimmt werden und sich allein daraus ergeben, dass die Mutter und ihre Partnerin oder ihr Partner zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben.
Dritte Geschlecht wird berücksichtigt
Diese Anpassung spiegelt die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft wider und begegnet der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Der Gesetzesentwurf umfasst auch Regelungen für nicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzung und berücksichtigt sprachlich das „dritte Geschlecht“. Durch die Neufassung der Bestimmungen sollen auch andere Formen der Elternschaft, wie die Elternschaft eines anderen Elternteils, rechtlich gleichgestellt werden.
Zentrales Register für Samenspenden
Zusätzlich fordern die Initiatoren die Schaffung eines zentralen Registers für Samen- und Eizellspenden, um das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung zu stärken. Diese Maßnahme soll Transparenz schaffen und gleichzeitig die Privatsphäre der beteiligten Personen schützen.
Gleichberechtigung und Diversität
Die Reform des Abstammungsrechts markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Diversität in der österreichischen Gesetzgebung und trägt den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung. Sie zeigt, wie Recht und Gesetzgebung auf soziale Entwicklungen und Anforderungen reagieren und diese im rechtlichen Rahmen verankern.