Handlungsbedarf beim Kinderschutz
Dass ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann mehrtägige Ferien-Camps für Kinder veranstaltet und bis vor kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht-bis Zwölfjährige geleitet hat, ruft nun die Politik auf den Plan.
Für verurteilte Sexualstraftäter sollen strengere Regeln wie etwa ein Berufsverbot gelten, wenn sie im Umfeld von Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Familienministerin Raab und Jugendstaatssekretärin Plakolm heute vorgelegt haben.
Tätigkeitsverbote von verurteilten Straftätern
Laut Raab müsse sichergestellt sein, dass jemand, der wegen Missbrauchs an Kindern verurteilt wurde, „nie wieder mit Kindern arbeiten darf“. In diese Richtung einschlägig Vorbestrafte hätten „in der Kinder- und Jugendarbeit nichts mehr verloren“, meinte Plakolm. Die Jugendstaatssekretärin strebt daher grundsätzliche Tätigkeitsverbote im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Sexualstraftäter an, wenn diese wegen Verstößen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung rechtskräftig zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.