Geschädigte müssen Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, um bei Entschädigungsverfahren keine Nachteile zu erleiden
Forderungen von Wirecard-Geschädigten müssen bis 26. Oktober im deutschen Insolvenzverfahren bei Masseverwalter Michael Jaffé angemeldet werden. Laut der gemeinnützigen Plattform „Cobin Claims“ spricht derzeit vieles dafür, dass die maßgeblichen Verfahren primär in Deutschland geführt werden. Österreichische Geschädigte können auf österreichische-deutsche Anwaltsachse der Plattform setzen.
Erste Frist endet am 26. Oktober
„Da wir es nicht nur mit einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in einem komplexen Fall, sondern auch mit der Anwendung deutschen Rechts zu tun haben, wird die Beiziehung von spezialisierten Rechtsanwälten dringend empfohlen. Grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten von Anwälten ist für österreichische Geschädigte essenziell. Deswegen haben wir mit Anlegeranwalt Lukas Aigner ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das mit der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren beginnt, und die gesamte weitere Strategie-Erarbeitung in Kooperation mit der renommierten deutschen Kanzlei Rotter beinhaltet“, sagt Obmann Oliver Jaindl.
Support für Geschädigte mit Forderungsanspruch
„Die Forderungsanmeldung ist in Hinblick auf die weitere Verfolgung von Ansprüchen gegen die sonstigen Haftungsadressaten (EY & Co) wichtig. Werden die Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht angemeldet, droht dem geschädigten Anleger auf Grund der bestehenden Schadensminderungsobliegenheit bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Ernst & Young (EY & Co) nämlich ein substantielle Kürzung“, so das Duo Aigner und Jaindl.
Laut Medienberichten wurde der Abschlussprüfer EY bereits 2016 und die deutsche Bankenaufsicht BaFin 2019 von einem Whistleblower auf die mutmaßlich betrügerischen Machenschaften hingewiesen. Es ist offensichtlich, dass noch nicht alle Fakten bekannt sind und durch das laufende Ermittlungsverfahren ständig weitere anspruchsrelevante Umstände ans Tageslicht kommen. Teil des „Strategie-Paketes“ sei es daher, mit kühlem Kopf die laufenden Entwicklungen zu beobachten und dann treffsichere Klagen länderübergreifend vorzubereiten, anstatt jetzt Schnellschüsse zu produzieren. Um die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren komme aber trotzdem kein Anleger herum, heißt es.
Service für Geschädigte
Anleger können sich auf der Webseite sich registrieren und zu einem vergünstigten Tarif das Paket „Insolvenzforderungs-Anmeldung und ,Rechtsanwalts-Check-In‘“ bis 16. Oktober in Anspruch nehmen. Für Registrierungen, die danach einlangen, wird keine Garantie übernommen, dass die Forderungsanmeldung rechtzeitig in München durchgeführt werden kann. Für Forderungsanmeldungen nach dem 26. Oktober hebt die deutsche Justiz einen Verspätungszuschlag ein. Anleger können Forderungen auch selbst in München anmelden, jedoch käme dies nur für juristisch versierte Investoren in Frage. Derzeit vertritt die Plattform rund 200 Geschädigte mit einem Anspruch von vier Millionen Euro.