Geschäftsbeziehungen zum Innenministerium zahlen sich aus, zumindest gilt diese Aussage für das IT-Unternehmen RUBICON IT GmbH. Sage und schreibe 32.065.056,66 Euro, sprich mehr als 32 Millionen Euro, erhielt das Unternehmen vom Bundesministerium für Inneres für erbrachte Dienstleistungen. Die IT-Betreuung betrifft die Kalenderjahre 2011 bis 2019. Und wenn es nach dem Standard und Profil geht, erfolgte die Vergabe dieser Etats in der Vergangenheit „ohne Ausschreibung.“ Diese hohe Summe wird vom Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) persönlich bestätigt.
Parlamentarische Anfrage von Stephanie Krisper
„Rubicon Datenleck“, so der Titel der parlamentarischen Anfrage (1551/AB) der NEOS-Fraktionsvorsitzenden im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Und ja, die Beantwortung hat es in sich. Die NEOS-Aufdeckerin schafft im Zuge ihrer parlamentarischen Arbeit Fakten, die in der heimischen IT-Szene für Diskussionen sorgen werden: „Es besteht nach wie vor ein Vertragsverhältnis zwischen der Rubicon IT GmbH und dem Bundesministerium für Inneres.“
Die Summe von mehr als 32 Millionen Euro überrascht in der Tat mehrere FoB-Gesprächspartner. Bis dato waren Dank standard.at und profil.at knapp 14 Millionen Euro bekannt: „Das Ministerium vergab seit 2007 Aufträge über 13,6 Millionen Euro an eine Wiener Softwareschmiede – ohne diese auszuschreiben.“ (siehe auch „Innenministerium und Rubicon IT: 10 Aufträge, keine Ausschreibung„)
Welche Dienstleistungen erbringt Rubicon für das BMI?
Das IT-Unternehmen mehrere Verwaltungsprogrammen des Innenministeriums. Beispielsweise das PAD-System, die Abkürzung steht für „Protokollieren-Anzeigen-Daten“. Dieses Programm stellt die Basis für mehr als 28.000 Beamte dar. Anzeigen und Vernehmungen werden mit diesem Programm administriert.
Das Bundeskriminalamt verarbeitet mit dem sogenannten Programm IKDA nationale und internationale kriminalpolizeiliche Daten. IKDA bedeutet „Integrierte Kriminalpolizeiliche Datenanwendung“.
Herzstück der internationalen Schengen-Zusammenarbeit stellt SIRENE dar. Ob Haftbefehle, Aufenthaltsverbote, Aufenthaltsermittlungen oder Identitätsdokumente: Das Sirene-Büro im Bundeskriminalamt kann auf 76,8 Millionen Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS II) zugreifen.
Innenministerium jagt den FoB-Maulwurf
„Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter.“ Der Innenminister hält in seiner Beantwortung fest, dass der Whistleblower mit Konsequenzen rechnen muss: „Sollte sich jedoch die Frage nach den eingeleiteten Ermittlungsverfahren auf die Veröffentlichung der abgebildeten Dokumente die in den beiden in der Präambel erwähnten Artikel beinhaltet waren, beziehen, muss auf Grund eines laufenden Ermittlungsverfahrens von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.“
Es wäre nicht das erste Mal, dass die FoB-Redaktion von einer Ermittlungsbehörde als Zeuge geladen wird. BTW: Die Basis für die parlamentarische Anfrage von der Abgeordneten Krisper stellt die FoB-Enthüllung „BMI-Datenleck: Programmierer konnten unbemerkt auf Polizeidaten zugreifen“ dar. Hier das heikle Dokument zum Nachlesen: