Die Volksanwaltschaft gab heute bekannt, dass das Prüfverfahren bezüglich des Wiener Heumarkt Projektes abgeschlossen ist. Die Kritik kommt nicht zu kurz: Volksanwältin Brinek attestiert, dass die Verfahren für den geplanten Hochhausbau in mehrfacher Hinsicht nicht der Wiener Stadtverfassung entsprechen!
Kritik-Reigen der Volksanwaltschaft
Mit der Änderung des Flächenwidmungsplans wurde seitens der Stadt eine Entscheidung getroffen, die ihren eigenen Grundsätzen aus dem Fachkonzept Hochhäuser – STEP 2025 bzw. Hochhauskonzept 2002 widerspricht. Demnach dürften am Heumarkt Areal Hochhäuser nur dann errichtet werden, wenn sie einen „außerordentlichen Mehrwert für die Allgemeinheit“ schaffen. Diesen mit der Errichtung des geplanten Wohnturmes begründeten „Mehrwert“ kann die Volksanwaltschaft nicht erkennen. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der breiten Öffentlichkeit zugängliche, leistbare Wohnungen entstehen sollen, ganz im Gegenteil.
„Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben darf grundsätzlich nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen Privater abhängig gemacht werden. Hier werden falsche Hoffnungen geweckt und unweigerlich der Unmut der Bevölkerung ausgelöst“, argumentiert die Volksanwältin.
Darüber hinaus kritisiert die Volksanwältin in mehrfacher Hinsicht, den zwischen der Stadt Wien und der WertInvest Hotelbetriebs GmbH und der Lothringerstraße 22 Projektentwicklungs GmbH geschlossenen Vertrag über die Errichtung und Erhaltung von Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „InterContinental Wien“. Dieser Vertrag wurde am 01. Juni 2017 vom Gemeinderat genehmigt, entspricht jedoch nicht der Wiener Bauordnung. Zwar kann durch diese Verordnung der Grundeigentümer grundsätzlich an den Infrastrukturkosten beteiligt werden, die der Gemeinde durch die Festsetzung von Grünflächen als Bauland entstandenen sind. Im Plandokument wird jedoch auf die bereits vorhandene Infrastruktur (Kanal, Wasser, Strom, Gas, Fernwärme, Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz) explizit hingewiesen. Die Volksanwaltschaft regt eine Konkretisierung des § 1a Abs. 1 Bauordnung für Wien an, um zukünftigen Missbrauch zu vermeiden.
„Das private Interesse vor dem öffentlichen Interesse“
Bei der Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für das Heumarkt Areal handle es sich eindeutig um eine anlassbezogene Flächenwidmung, der jahrelange Verhandlungen mit den privaten Investoren vorangingen. „Hier stand das private Interesse vor dem öffentlichen Interesse. Die Raumpläne gaben hier nicht die Rahmenbedingungen vor“, unterstreicht Volksanwältin Brinek. Dadurch waren nicht die gleichen Voraussetzungen für alle gewährleistet und einige Projektwerber wurden bevorzugt behandelt. „Die Flächenwidmung hätte unabhängig vom individuellen Bauprojekt erfolgen müssen und nicht als „Wunschwidmung“ für den Investor“, stellt die Volksanwältin einmal mehr klar.
Stadt Wien verstößt die gegen die Verpflichtungen zum Schutz und Erhalt des UNESCO Weltkulturerbes
Herbe Kritik erntet die Stadt Wien auch für ihren ignoranten Umgang mit dem Status Weltkulturerbe. Dieser Flächenwidmungsplan ermöglicht die Neuerrichtung eines 66 Meter hohen Wohnturmes im historischen Zentrum von Wien. Damit verstößt die Stadt Wien eindeutig gegen die Verpflichtungen zum Schutz und Erhalt des UNESCO Weltkulturerbes. „Der Wiener Gemeinderat nahm mit seiner Entscheidung wissentlich in Kauf, dass das historische Zentrum der Stadt seinen Weltkulturerbe-Status verliert“, so Brinek. Da die Welterbekonvention nie in die Wiener Landesgesetzgebung integriert wurde, regt die Volksanwaltschaft an, die sich aus Art. 4 ergebenden Verpflichtungen innerstaatlich umzusetzen.
Stadt Wien reagiert auf die Kritik der Volksanwaltschaft
Der Mediensprecher von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou entgegnet der Volksanwaltschaft in einer Aussendung: „Jeder Widmungsakt wird vor Beschlussfassung durch den Wiener Gemeinderat stadtintern verfassungsrechtlich geprüft und darf erst nach positiver Beurteilung vorgelegt werden. So ist das natürlich auch im gegenständlichen Fall geschehen.“ Darüber hinaus äußert der Sprecher die Vermutung, „dass parteipolitische Überlegungen im Vordergrund stehen.“
NEOS und ÖVP sehen sich bestätigt
ÖVP Wien Gemeinderätin Elisabeth Olischar: „Angesichts der heute bekannt gewordenen Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft für das Projekt am Heumarkt wird einmal mehr die völlig laienhafte Stadtplanungspolitik und die Unprofessionalität von Stadträtin Vassilakou bestätigt.“
NEOS Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger: „Das völlig ignorante Vorgehen von Rot-Grün bei so einem wichtigen Projekt ist jetzt auch von der Volksanwaltschaft bestätigt worden.“
Abschließend hält Meinl-Reisinger fest: „Die rot-grüne Stadtregierung hat mit ihrem vollkommen ignoranten Vorgehen bei dem Projekt Heumarkt den UNESCO-Weltkulturerbe-Status aufs Spiel gesetzt, hat verabsäumt, die Bürgerinnen und Bürger bei einer so wichtigen Frage einzubinden, und hat dazu noch die eigenen Leitlinien und Vorgaben für Hochhauser gebrochen.“
Zu den Aussendungen auf ots.at
[sg_popup id=62]