Die ab 1. Juni geltende Verordnung zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bringt gravierende Änderungen beim Grünen Pass. Für einen 3G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend. Ansonsten wird durch die Verordnung wie erwartet die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, in Apotheken und in Öffis bis zum 23. August ausgesetzt. Die Ausnahmen von der 3G-Pflicht werden jenen von der Impfpflicht angepasst.
Drei Impfungen sind nun notwendig
Die Regelungen für den Grünen Pass werden an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angepasst: Für eine Grundimmunisierung sind künftig drei Impfungen nötig. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes „immunologisches Ereignis”. Unverändert ist eine Genesung weiter sechs Monate gültig, sie ersetzt aber keine Impfung mehr, so das Gesundheitsministerium in einer Aussendung.
Maskenpflicht in „vulnerablen Settings”
Aufrecht bleibt die Maskenpflicht in „besonders vulnerablen Settings” wie Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Auch in der mobilen Pflege (außer im Behindertenbereich) bleibt die Maskenpflicht erhalten.
Weitere Änderung: Die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Impfungen entfallen. Begründet wird dies mit der „leichteren Vollziehbarkeit und Einheitlichkeit” – außerdem seien die Ärzte beim Impfen grundsätzlich ohnehin an die Mindestabstände gebunden.
Wiedereinführung der Maskenpflicht im Herbst
Mit einer Wiedereinführung der Maskenpflicht rechnet man im Gesundheitsministerium im Herbst. Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie dies in einer eigenen Verordnung, die noch erlassen werden muss. Reisende in die Bundeshauptstadt werden dann beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske wieder aufsetzen müssen.