Eine Sprecherin des Justizministeriums erläuterte vergangene Woche, dass eine Sonderreglung für Exekutionsanträge über hohe Summen, die die Energiesicherheit gefährden könnten, nicht durch einen Erlass geregelt werden könne, sondern nur durch ein Bundesgesetz. „Nach dem aktuellen Stand gibt es derzeit keinerlei gesetzliche Grundlage für eine abweichende Behandlung von derartigen Exekutionsanträgen, über die die Gerichte im Rahmen der unabhängigen Rechtsprechung zu entscheiden haben“, sagte sie.
OMV warnt vor Lieferstopp
Die OMV warnte am 21. Mai davor, dass Zahlungen ihrer Tochterfirma OMV Gas Marketing & Trading GmbH (OGMT) an Gasprom Export aufgrund eines ausländischen Gerichtsurteils Gegenstand eines Exekutionsverfahrens werden könnten. Als Konsequenz könnte der russische Konzern seine Gaslieferungen nach Österreich einstellen.
Nachbarländer zeigen Wege auf
Am 30. Mai erließ der ungarische Regierungschef Viktor Orban auf Grundlage des in Ungarn geltenden Ausnahmezustands, dass Zahlungen für Erdgaslieferungen nicht zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen verwendet werden dürfen. Die Slowakei beschloss am 13. Juni eine Gesetzesnovelle, die die Exekutierung von Zahlungen des slowakischen Energiekonzerns SPP an Gasprom Export verhindert. In Österreich gibt es bislang keine vergleichbare Gesetzesnovelle.