Finanzminister Gernot Blümel, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) und Andreas Treichl, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ, gaben heute eine Pressekonferenz zum Thema „Aktuelle Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft“.
Der Finanzminister hat sich in der heutigen Pressekonferenz für eine temporäre Aussetzung des EU-Beihilfenrechts für die Zeit der Coronavirus-Krise ausgesprochen. „Solidarität in Europa ist sehr wichtig“, so der Finanzminister.
„Wir denken, dass es nicht angebracht ist, die gleiche Bürokratie anzuwenden, damit wir als Bundesregierung nicht gehindert werden, unseren eigenen Unternehmen zu helfen“, sagte Blümel in Richtung der österreichischen Klein- und Mittelunternehmen.
Das EU-Beihilfenrecht hat zum Ziel, innerhalb der EU Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. „Momentan geht es aber darum“ in der Coronavirus-Krise, „die alles zum Wanken gebracht hat, Stabilität zu schaffen“, sagte Schramböck. Damit meinte sie vor allem Stabilität gegenüber den USA und China.
Erst letzten Freitag hatte die EU-Kommission die 100-prozentigen Kreditgarantien für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) genehmigt. Solche Staatshaftungen sind für Kredite bis zu 500.000 Euro möglich. Bisher habe das Finanzministerium 1,8 Mrd. Euro an Garantien genehmigt.