Die Verankerung der Miliz in der Verfassung erfolgte unter Verteidigungsminister Lichal vor mehr als dreißig Jahren. In den vergangenen Jahrzehnten kam die Miliz jedoch nie zum Einsatz. Heuer, im Jahr 2020, musste die Miliz aufgrund der Coronakrise erstmals einrücken – die gesetzlichen Rahmenbedingungen blieben aber die gleichen, woraus sich die ungleiche Bezahlung ergibt, die gesetzlich historische Wurzeln hat.
Jedoch wurde schon damals eines sichergestellt: Alle Milizsoldaten erhalten neben ihrem Verdienstentgang (bis maximal 9.695 €), mehrere Zulagen, wie eine Dienstgradzulage. Von privaten finanziellen Verlusten ist also jedenfalls nicht auszugehen.
„Nachdem es zwischen freiwillig Waffenübenden und Einsatzpräsenzdienern zu einer ungleichen Bezahlung kommt, hat Ministerin Tanner eine Prämie von bis zu 1.000 € veranlasst. Hier ist zu bedenken, dass wir solche Maßnahmen, die in Summe weit über 1.000.000 € kosten, vor den diversen Kontrollinstanzen rechtfertigen müssen und wir hier am rechtfertigbaren Maximum angelangt sind. An einer langfristigen gesetzlichen Lösung arbeiten wir derzeit – jedoch bitte ich zu bedenken, dass zig Verteidigungsminister vor uns es nicht für nötig empfunden haben, dieses offensichtliche Problem zu lösen. Wir nehmen dies jetzt in Angriff. Dass die Harmonisierung solch komplexer Gehaltsschemata nicht von jetzt auf gleich funktioniert, sollte hinlänglich nachvollziehbar sein,“ so Generalsekretär Dieter Kandlhofer.