“Frau Katia Wagner begehrt folgende Veröffentlichung:
Nachträgliche Mitteilung:
In ihrem Artikel „Das sagt die TV-Lady im Kripo-Verhör” wird Katia Wagner in der Zwischenüberschrift
„Kripo ,interviewt’ TV-Lady als Beschuldigte” und am Ende eines Zitats mit den Worten „gab die TV-Lady beim ihrer Beschuldigteneinvernahme an” als Beschuldigte in einem Strafverfahren bezeichnet.
Gemäß Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 28. 11. 2019 wurde das gegen Katia Wagner wegen
§§ 27 SMG geführte Ermittlungsverfahren eingestellt.”