Die Coronakrise hat für zahlreiche Unternehmer massive Umsatzeinbrüche zur Folge. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Entschädigungsansprüche nach dem Epidemiegesetz gestrichen. Stattdessen wurde ein Härtefallfonds vorgesehen, der viele Unternehmer nicht erfasst und die auflaufenden Kosten nicht annähernd abdeckt.
Für Unternehmer und selbstständige erwerbstätige Personen ist eine Entschädigung nach dem vergleichbaren, vorgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen. Dies bedeutet, dass das Epidemiegesetz festlegt, dass der entgangene Gewinn des Unternehmens für den Zeitraum des Betretungsverbotes und Betriebsschließung von der Republik Österreich aus dem Bundesschatz zu bestreiten ist.
Die Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft (Härtefall- und Notfallfonds, Zuschüsse usw.) wären gar nicht notwendig gewesen, da bereits der Gesetzgeber durch das Epidemiegesetz eine breite und sehr sinnvolle Entschädigung für alle Unternehmer festgelegt hat.
Daher hat Andreas Gselmann, Managing Partner der VENERA GmbH, einen Aufruf gestartet und möchte ein Sammelverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einbringen.
Warum ein Sammelverfahren mit CORONAKLAGE.AT?
CORONAKALGE.AT übernimmt, laut Aussendung, „die Prozesskostenfinanzierung für seine Kunden. Das heißt wir finanzieren die Rechtsvertretungskosten für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Aufgrund der Komplexität der Materie können wir im Rahmen eines Sammelverfahrens den Unternehmern die Möglichkeit bieten bestmöglich und kosteneffizient die Ansprüche zu bündeln und so gemeinsam gegen die verfassungswidrige Norm vorgehen. Wird das Verfahren verloren, trägt der Kunde keine weiteren Kosten. Das Kostenrisiko übernimmt CORONAKLAGE.AT“
Weitere Informationen auf www.coronaklage.at