Knalleffekt: Das Handelsgericht Wien stuft die Klage des Satireportals „Die Tagespresse“ gegen Hanger als plausibel ein und lässt die Klage zu. Das bestätigte auch das Handelsgericht gegenüber anderen Medien. Die Klage werde zugestellt, weil sie schlüssig sei.
Das Gericht hat der ÖVP-Fraktionsvorsitzenden des Ibiza-Untersuchungsausschusses eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu antworten. Darüber hinaus vier Wochen für die Antwort auf die Klage. Da eine Anwaltspflicht besteht, muss der Nationalratsabgeordnete bereits jetzt in seine Brieftasche greifen.
In der Replik muss Hanger dem Gericht beweisen, dass er kein Satiriker ist. Für Hanger ist die Klage mehr ernst als spaßig: Der Politiker verliert sein wichtigstes Kapital, das Vertrauen in seine Person. Sollte Hanger auf die Idee kommen, nicht nicht zu antworten oder nur unzureichend argumentieren, muss er sich einer Forderung beugen und fortan einen 3×4 cm großen Satiriker“-Anstecker tragen.