Dem Aktivisten-Paar wurde vorgeworfen, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. In einem weitergegebenen Akt findet sich eine Passage, wonach es ein „hinreichendes Tatsachensubstrat“ für die Behauptung von Schilling gäbe.
Dass der Schriftsatz mit diesem Inhalt an Medien übermittelt wurde, sah das Bezirksgericht als Verstoß an und gab dem Antrag auf Exekution der Bohrn-Menas statt.
Die Anwältin von Schilling wird die Exekution bekämpfen und strebt eine Überprüfung im Impugnationsverfahren an. Hier soll geklärt werden, wer im Recht ist.