Testpflicht gilt von 31.03.2021, 0 Uhr bis 14.04.2021, 24 Uhr
In Abstimmung zwischen der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, dem Corona-Einsatzstab, dem Gesundheitsministerium und der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit wird eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein umgesetzt. Grund hierfür: Das Vorkommen einer britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen.
Der Start Mittwoch erfolgt erst am Mittwoch, um weitere Testkapazitäten im Bezirk ausbauen. Zum bisherigen bereits bestehenden Testangebot werden weitere Teststationen im Bezirk Kufstein zusätzlich eingerichtet, bei diesen die Bevölkerung einen PCR-Gurgeltest machen kann. Damit wird die bereits bestehende Maßnahme für den Bezirk Schwaz auf Vorschlag der Gesundheitsbehörde in Kufstein auch auf den Bezirk Kufstein ausgedehnt.
In aktuell 216 Fällen weisen positive Proben der britischen Variante weitere Mutationsmerkmale, den so genannten E484K-Zusatz, auf. Diese spezielle Form ist laut AGES bereits in der Vergangenheit in anderen Teilen Österreichs jedoch nur vereinzelt aufgetaucht. Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums wird als Vorsichtsmaßnahme im selben Zeitraum eine Ausreisetestpflicht aus dem Bundesland Tirol exklusive Osttirol umgesetzt. Diese wird auch stichprobenartig kontrolliert. Bei allen Testpflichten gilt als Nachweis ein negativer PCR- oder Antigen-Test.
„Wir beobachten die Situation besonders genau und legen vorsorglich besonders strenge Maßstäbe an, um diesen Coronavirus-Typus bestmöglich einzudämmen. Deshalb setzen wir nun auch die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein sowie für Nordtirol um. Zudem wird die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing auch in diesen Fällen angewandt“, informiert der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli.