Die ÖVP beschuldigt Gewessler, ihre Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung ohne Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Landwirtschaftsministerium erteilt zu haben. Laut ÖVP hat Gewessler ihre Befugnis missbräuchlich ausgeübt.
EU-Renaturierungsgesetz
Die Verordnung betreffe die Regulierung des Naturschutzes, die auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen. Die Bundesländer hatten im November 2022 und Mai 2023 ablehnende Stellungnahmen zu der Verordnung abgegeben. Eine Abweichung von diesen Stellungnahmen sei nur aus zwingenden Integrations- und außenpolitischen Gründen möglich, die hier nicht ersichtlich seien.
Staatsanwaltschaft Wien gibt Fall ab
Die Staatsanwaltschaft Wien sah sich nicht als primär zuständig und hat den Fall an die WKStA weitergeleitet. „Wir haben sie der WKStA vorgelegt“, teilte Staatsanwältin und derzeit Mediensprecherin Nina Bussek mit. Es wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien nicht geklärt, ob überhaupt ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt, um konkrete Ermittlungen gegen Gewessler einzuleiten. Diese Einschätzung überlässt man der WKStA.
Gewessler bleibt gelassen
Umweltministerin Gewessler zeigte sich von der Anzeige unbeeindruckt. „Ich sehe allfälligen rechtlichen Schritten sehr gelassen entgegen“, sagte sie am Rande des Austrian World Summits (AWS) am 20. Juni in Wien. Sie betonte, dass sie dem Renaturierungsgesetz rechtskonform zugestimmt habe und „der langjährigen Praxis“ folge. Den Renaturierungsbeschluss der EU bezeichnete sie als „Sieg für die Natur“ und zeigte sich froh, einen Beitrag dazu geleistet zu haben.
Fazit und Ausblick
Die WKStA wird nun prüfen, ob ein hinreichender Anfangsverdacht besteht und ob konkrete Ermittlungen gegen Gewessler eingeleitet werden.
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