„Die Bauarbeiten an den zwei (jetzt stornierten) Anti-Terror-Mauern rund um die Hofburg und das Kanzleramt konnten still und heimlich beginnen. Jetzt ist auch klar, warum das möglich war: Es gab kein Baurechtsverfahren.“ Begründung: „Brücken- und Tunnelbauwerke und zugehörige Anschlussbauwerke sind bewilligungsfrei.“
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