“Eine Vormerkung als arbeitslos und damit eine entsprechende Vermittlung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) wird erst dann vorgenommen, wenn die betreffende Person das Sprachniveau A1 erreicht hat. Laut Definition ist dies das Anfängerniveau: Verstehen von einfachsten Hör- und Lesetexten, Angaben zur eigenen Person machen, mit anderen Personen in Kontakt treten sowie die Teilnahme an einfachen Gesprächen.”
Zum Artikel auf krone.at