Sommerloch startet heuer frühzeitig
Gestern Abend berichtete das ORF-Politikmagazin „Report“ von einer Initiative von Soldaten beim Österreichischen Bundesheer. Diese fordern unter Bezugnahme auf Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein fixes veganes Menü in sämtlichen Truppenküchen des Bundesheers.
Veganismus sei, so die Protagonisten des Begehrens, „eine von der Menschenrechtskonvention gedeckte Weltanschauung“. Daher müsse das Bundesheer als solche auch dies bei der Versorgung der Soldaten berücksichtigen. Die Argumentation zielt darauf ab, dass anerkannte religiöse Glaubensrichtungen bereits entsprechende Verpflegung erhalten. Beispielsweise wird für Muslime Speisen ohne Schweinefleisch angeboten.
Bürgerinitiative Vegane Gesellschaft
Daher gibt es nun eine Bürgerinitiative mit Forderung nach einem Menü in Kasernen ins Leben gerufen. Im Wortlaut heißt der Titel der parlamentarischen Bürgerinitiative: „Bereitstellung einer rein pflanzlichen, wahlweisen Verpflegungsoption im Bundesministerium für Landesverteidigung.“
Bundesheer spricht Issue proaktiv an
Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Michael Bauer, hat bereits gestern die Bürgerinitiative proaktiv angesprochen: „Weniger als 1% aller Angehörigen des Bundesheers sind Veganer. Das Bundesheer bietet jetzt schon täglich 3 Speisen an; eine davon fleischlos und unsere Hauptaufgabe ist die militärische Landesverteidigung.“
Darüber hinaus bringt Bauer die Diskussion wie folgt am Punkt: „Schön, dass übers vegane Essen beim #Bundesheer intensiv diskutiert wird. Schön wäre es, wenn auch über die Nachtkampffähigkeit unserer Soldaten, über die Kampfwertsteigerung unserer Panzer oder über die Beschaffung von Drohnen in der selben Intensität diskutiert werden würde.“
Umso mehr erscheint es als verwunderlich, dass eine Randgruppe beim Militär sich ins Szene setzt und die Öffentlichkeit sucht. An dieser Stelle sei der nachfolgende Erlass in Erinnerung gerufen (3. Verhaltensnormen für Soldaten, 18.12.2017, GZ S93105/19-MFW/2017):
„Das Leben in einer militärischen Gemeinschaft verlangt bewusste Einordnung in die Erfordernisse des Dienstes, oft auch unter Hintanstellung persönlicher Interessen, Wünsche und Bedürfnisse, sowie Inkaufnahme von Strapazen, Unannehmlichkeiten, Entbehrungen und sonstigen Härten.“