Die Akten, die das Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) auf Verfügung des Verfassungsgerichtshofes ans Parlament geliefert hat, sind als „geheim“ klassifiziert. Konkret bedeutet das, dass die Akten im Ibiza-U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können. Nationalratsabgeordnete dürfen nach der Sichtung des Materials nicht darüber berichten.
Ändern könnte das auf Antrag der Abgeordneten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Derzeit liege noch kein formaler Vorschlag auf eine Herabstufung vor, weshalb auch das diesbezüglich notwendige Verfahren noch nicht eingeleitet werden konnte. „So wie stets in diesen Fällen orientiert sich der Präsident am Willen der Präsidialkonferenz. Einigen sich die Fraktionen im Konsens auf eine Herabstufung, so wird der Präsident dem selbstverständlich Folge leisten.“
„Die Gefahr einer erheblichen Schädigung“
Das „Informationsordnungsgesetz“ sieht vier Klassifizierungsstufen für Akten in Untersuchungsausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim. Stufe 3, „geheim“, ist demnach dann angebracht, „wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung“ von Interessen, etwa „der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“, schaffen würde.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Donnerstag mit einem Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten den Finanzminister gezwungen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Höchstgerichts teilte das Finanzministerium mit, nun doch die Daten zu liefern. Beantragt hatten die Daten die Oppositionsparteien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einem bisher einzigartigen Fall.