„Wir sehen, dass gerade jene Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen sind, Gefahr laufen, die größten Opfer in der Corona Krise bringen zu müssen“, erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Aussendung. Sie ortet „dringenden sozialpolitischen Handlungsbedarf bei diesen Beschäftigungsverhältnissen und Schein-Selbständigkeiten am Rande der Ausbeutung“.
Nach öffentlichem Aufschrei weiterhin keine Lösung
Auf den Aufschrei der 24-Stunden-Betreuerinnen in einem offenen Brief an Finanzminister Blümel, dass ihnen der Zugang zum Härtefallfonds bürokratisch verweigert werde, folgten zunächst rasche Reaktionen. Das Finanzministerium sandte eine Antwort: Man arbeite an „einer raschen und unbürokratischen Lösung, hier die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Denn wir werden in dieser Krise niemanden zurücklassen.“ Finanzminister Blümel beharrt aber weiter darauf, das Härtefallgeld nur auf österreichische Konten überweisen zu wollen.
Das sei völlig unverständlich, meint Mathias Kalb, Leiter der 24h-Betreuung im Diakoniewerk in Oberösterreich, „denn schließlich wurde auch die sogenannte ‚Bleib-da-Prämie‘ von den Ländern direkt auf die Konten der PersonenbetreuerInnen in ihren Heimatländern überwiesen“. Genauso wie die, wenn auch inzwischen indexierte – und damit für 24h-Betreuerinnen aus Österreichs Nachbarländern gekürzte – Familienbeihilfe. „Die Kolleginnen arbeiten in Österreich und bezahlen hier ihre Abgaben, sie verdienen die gleiche Behandlung“, zeigt sich Kalb verärgert.
24h-Betreuerinnen müssen höheren Reise- und Wohnkosten selbst tragen
Während die Aufmerksamkeit wochenlang darauf gerichtet war, wie die rumänischen Personenbetreuerinnen mit Sonderzügen ins Land geholt werden können, werden sie, sobald sie im Land sind, weiterhin „nicht sehr zuvorkommend“ behandelt, berichtet Flavia Matei, Sprecherin der Organisation DREPT, die rumänische Personenbetreuerinnen vertritt. „Viele BetreuerInnen müssen für die Kosten ihrer Reise im Sonderzug selbst aufkommen. Die Reise kostet sie in etwa das Doppelte als üblich“, so Matei. „Wenn eine Personenbetreuerin aus einem rumänischen Sonderzug positiv getestet wird und in Quarantäne kommt, muss sie die Unterkunft selbst bezahlen“, erklärt Matei weiter. Das koste dann gleich viel wie das Monatsgehalt, um das die Pflegeperson umfällt, weil sie die Arbeit nicht antreten kann.
Uneinheitliche Regelungen der Bundesländer
„Die Übernahme der Kosten für Tests und Unterkunft für die Zeit des Wartens bis das Testergebnis da ist, wird von manchen Bundesländern übernommen, von anderen nicht. Die Diakonie fordert eine bundeseinheitliche Regelung, in der die Kosten keinesfalls auf die Betreuerinnen abgewälzt werden“, wie die Diakonie-Direktorin betont.